Hallo,
ich habe privat einen Golf 7 Variant gekauft. An dem Abend, an dem der Verkäufer mir den Golf vorbei gebracht hat, habe ich Wasser in der Reserveradmulde gefunden.
Der Teppich der Reserveradmulde war komplett von unten getränkt. In der Reserveradmulde hatte sich schon Schimmel gebildet und es war noch Restwasser in der Mulde zu sehen.
VW tippt auf die Zwangsentlüftungsventile, da dies wohl ein bekanntes Problem bei dem Golf 7 Variant ist.
Nun habe ich mir einen Kostenvoranschlag von VW eingeholt. Kosten ca. 283,96 €.
Zusätzlich riecht es im Auto muffig und müsste somit eine Innenreinigung und ggf. eine Ozon Behandlung durchgeführt werden, um den Geruch zu beseitigen.
Bezüglich der Ozon Behandlung habe ich noch Vorbehalte, da auch Kind & Baby mit im Auto fahren.
Nun stellt sich mir die Frage, der Mangel war zum Zeitpunkt des Kauf nicht ersichtlich. Muss der Verkäufer alle Kosten dafür tragen?
Bei Recherchen im Internet habe ich folgende Aussage gefunden:
Ab 2022 gilt: Neue und gebrauchte Autos müssen bei Verkauf frei von subjektiven und objektiven Mängeln sein. Subjektive Mängel sind Schäden, die beispielsweise durch Unfälle zustande gekommen sind.
https://www.advocard.de/streitlotse/internet-und-konsum/gekauft-wie-gesehen-welche-gewaehrleistung-beim-autokauf/#:~:text=Die%20Klausel%20%E2%80%9Egekauft%20wie%20gesehen%E2%80%9D%20seit%202022%20unwirksam&text=Ab%202022%20gilt%3A%20Neue%20und,durch%20Unf%C3%A4lle%20zustande%20gekommen%20sind.
Für einen (rechtlichen) Rat wäre ich sehr dankbar. Vielleicht kennt sich jemand im Forum damit aus oder hat schon Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation erlebt. Danke.