Na gut, dann nehme ich das "blöd" zurück und ersetze es durch "ungeduldig".
Andreas
Na gut, dann nehme ich das "blöd" zurück und ersetze es durch "ungeduldig".
Andreas
Hallo,
schau mal hier: (hier klicken) Dort findet man vieles zum Thema VW Golf.
fakt ist: es sind stink normale 17" felgen mit standard maßen (also keine besondere ET etc)
fakt ist ausserdem: die reifen/felgen combi (also eben von den maßen)
ist auf einem golf4 zulässig.
diese bedingungen von VW dienen einzig dem zweck die felgen recht selten zu halten auf den straßen.
das is natürlich absolut lächerlich und jeder einigermaßen normale tüv prüfer
wird nur auf die tragfähigkeit und den lenkeinschlag achten
(es kann sein dass du die angabe zur achsenlast der felge selbst beim
freundlichen abholen musst, da VW diese daten dem tüv nicht von
sich aus zur verfügung stellt (siehe oben: lächerlich))
aber auf persönliche nachfrage gibt VW die ohne probleme raus
(achlast beträgt 580kg wenn mich nicht alles täuscht)
und genau diese fehlende angabe war bei mir das EINZIGE "problem" bei
der eintragung, das ich wie oben beschrieben gelöst habe.
kosten ca 40EU für die eintragung
Diese Rad/Reifen Kombi dürfte i.d.R. kein Problem darstellen.
Das Hauptproblem bei den Santas ist, daß VW wohl nur ein Gutachten i.V. mit einem verstärktem Lenkgetriebe hat/herausgibt.
Da kommt es dann auf den Prüfer an, wie der so drauf ist, was eine Eintragung betrifft. Ansonsten ist es von der Optik immer eine sehr schöne Lösung für jemanden der nicht gerade den Großumbau vor hat.
Einen gewissen Leistungsverlust muß man halt in Kauf nehmen. :O
ZitatDas Hauptproblem bei den Santas ist, daß VW wohl nur ein Gutachten i.V. mit einem verstärktem Lenkgetriebe hat/herausgibt.
Das Lenkgetriebe ist nicht verstärkt, es hat einen kürzeren Hub. Weitere Voraussetzungen, um die Freigabe von VW zu erhalten sind: verstärkte B-Säule (ab MJ 2001) und maximale Reifenbreite von 218mm.
Wenn diese 3 Bedingungen nicht vorliegen, muss man eben zum TÜV.
Andreas
ZitatAlles anzeigenOriginal von qaywsx
Das Lenkgetriebe ist nicht verstärkt, es hat einen kürzeren Hub. Weitere Voraussetzungen, um die Freigabe von VW zu erhalten sind: verstärkte B-Säule (ab MJ 2001) und maximale Reifenbreite von 218mm.
Wenn diese 3 Bedingungen nicht vorliegen, muss man eben zum TÜV.
Andreas
Und man muss auch zum Tüv, wenn diese Räder-Reifenkombination nicht in den Papieren stehen, gell!
Also ich bin mir sicher, dass Orginal-Felgen eingetragen werden.
Dabei spielt es doch keine Rolle wieviel PS unter der Haube sind.
Ich habe die Santas vor nicht allzu langer Zeit auch nachgerüstet. Ehe ich zum TÜV gefahren bin, habe ich VW angemailt und folgende Antwort bekommen:
ZitatAlles anzeigenLeichtmetallrad "Santa Monica" 1J0601025S oder 1J0601025J
Sehr geehrter Herr qaywsx,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider können wir Ihnen keine Freigabe für die genannte Felge erteilen, da diese für den Betrieb auf einem Golf IV von uns erst ab Modelljahr 2001 (Verstärkung im Bereich der B-Säule) geprüft und freigegeben wurde.
Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit, diese Umrüstung im Rahmen einer Einzelabnahme bei einer amtlich anerkannten Prüfstelle (zum Beispile TÜV oder DEKRA) prüfen zu lassen. Bitte sprechen Sie eine der zuständigen Stellen in Ihrer Nähe darauf an. Die Tragfähigkeit des genannten Scheibenrades beträgt max. 580 kg.
Für weitere Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen jederzeit wieder zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.V. Bernd Schmitter i.V. Katja Schott
Volkswagen AG
38436 Wolfsburg
Tel +49 (0) 800 8655792436
Fax +49 (0) 221 9839 2199
Mail to dialogcenter@volkswagen.de
Bei der Eintragung gab's überhaupt keine Probleme, der Prüfer hat jedoch die Freigängigkeit ausgiebig getestet, da mein Wagen 40/40mm tiefergelegt ist und ich eine Spurverbreiterung von 2x20mm hinten und 2x15mm vorne fahre.
Da ich von der 218mm-Reifenbreiten-Einschränkung wusste, diese aber bei mir nicht eingetragen wurde, habe ich VW noch einmal angemailt und folgende Antwort bekommen:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr qaywsx,
gerne moechten wir Ihnen die Hintergruende der Breiteneinschraenkung bei
der Reifengroesse 225/45 R 17 nennen.
Die genannte Reifengroesse (ab Werk auf den Modellen Golf oder Bora
Sport-Edition) wurde im Rahmen vieler Fahrerprobungen hinsichtlich
Sicherheit, Reifenfreigang und Fahrdynamik unter allen moeglichen
Betriebssituationen untersucht. Diese Erprobungen, nach dem hohen
Qualitaetsstandard bei Volkswagen, zeigten unter anderem, dass bei
bestimmten Situationen der Freigang zwischen Reifen und Radhaus an der
Vorderachse zu gering war. Deswegen wurde ein Lenkgetriebe mit
kuerzerem Hub eingesetzt. Auch die anderen Massnahmen (Reifenbreite
max. 218 mm), die als Bedingungen fuer die Umruestung auf oben genannte
Rad/Reifen-Kombination genannt sind, stellen sicher, dass bei Verwendung
der oben genannten Rad/Reifen-Kombination die Sicherheit, Langlebigkeit
und Qualitaet unseres Produktes nicht negativ beeinflusst wird. Aus den
genannten Gruenden hat die Volkswagen AG gemeinsam mit der
Typgenehmigungsbehoerde (KBA) diese Bedingungen so festgelegt.
In Ihrem Fall war die Pruefstelle scheinbar ueber die Auflagen nicht
unterrichtet und traegt mit der Abnahme die Verantwortung fuer die Freigabe.
Fuer weitere Fragen und Wuensche stehen wir Ihnen gern wieder zur
Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen
i.V. Bernd Schmitter i.V. Katja Schott
Volkswagen AG
38436 Wolfsburg
Tel +49 (0) 800 8655792436
Fax +49 (0) 221 9839 2199
Mail to dialogcenter@volkswagen.de
Der Spaß hat mich allerdings über 100¤ für eine Eintragung in Fahrzeugbrief und Schein gekostet.
Andreas
"Thread hoch hol"!
Will mir für die nächste Saison auch die Santas holen und habe u.a. durch diese Internetseite von den Problemen beim Eintragen erfahren:
http://www.new.beetle24.de/kfz…adumruestung/nb17zoll.htm
Nun frage ich mich aber, da ja meine RH-Turbos schon eingetragen sind, ob ich die nochmal eintragen lassen muss?
17 Zoll ist doch 17 Zoll und die Bereifung ist auch dieselbe (egal ob Hersteller oder Größe)!
Und das mit dem Lenkgetriebe ist ja wohl mal der größte Schmarn und diese Baujahr Beschränkung auch - meiner ist Baujahr 1998 - waren damals die Autos noch nicht für 17 Zoll Alus ausgelegt?
Sollte es wirklich mit dem Lenkgetriebe usw. bei 17 Zoll Probleme geben, dann hätte ich die ja auch bei meinen RH´s haben müssen.
@ porschewheels
Die breite der Felgen sind auch identisch ?
ZitatOriginal von porschewheels
Nur die ET ist halt verschieden: RH - ET35 - Santa - ET38 (stehen weiter im Radkasten drin - könnte mit dem Lenkanschlag vielleicht kleine Probleme geben)?
Richtig, des wegen sind bei den Modellen mit Santas ab Werk andere Lenkgetribe mit kürzerem Hub verbaut.
Lenkeinschlagbegrenzer verbauen
Also auf einen Lenkeinschlagbegrenzer habe ich ja mal gar keinen Bock!
Adapterplatten ist auch wieder so eine Sache - was würde den ein anderes Lenkgetriebe kosten (das von VW für die Santas vorgeschrieben wird)?
EDIT: Die 15 Zoll Avus sind doch von den Maßen her auch 6,5x15 ET38 - mich wundert es das da nichts schleift - die 0,5 Zoll können doch nicht so viel ausmachen - oder habe ich hier einen Denkfehler eingebaut?
hat ma einer nen bild von der felge?
ZitatOriginal von t0xiC
hat ma einer nen bild von der felge?
[Blockierte Grafik: http://www.michaelneuhaus.de/golf/pic/g4_santamonica.jpg]
hier mal das offizielle Antwortschreiben auf meine ehemalige Anfrage....
[Blockierte Grafik: http://www.sasse.org/images/kfz/vw_santa/vw.jpg]
Danke Jürgen!
Aber diese Auflagen von VW sind doch eine totale Schikane - erst für Autos ab BJ 2001 wegen der Verstärkung in der B-Säule - diese Verstärkung müsste man ja auch bei anderen 17 Zoll Felgen haben (wenn sie dringend notwendig wäre)!
Dann noch das 17 Zoll Fahrwerk mit dem dem anderen Lenkzylinder - es gibt soviele die 18 oder gar 19 Zoll Alus fahren und bei denen schleift beim Einlenken auch nix!
Und das mit den 218mm Reifen interessiert mich recht wenig, weil ich eh nur rundum 225er drauf machen werde bzw. schon drauf sind.
Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
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- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen
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