Servus
Wie einige von euch wissen restauriere ich gerade ne t2 pritsche nur leider habe ich zu diesem Fahrzeug keine Papiere und nach mehrmaliger Aufforderung des Verkäufers auch von diesem keiner eidesstattliche Versicherung erhalten
Her hat den Verlust der Papiere auch nicht bei seiner Zulassungsstelle gemeldet
Weiß vll jemand einen Rat oder kann mir jemand sagen ob ich an Hand der Fahrgestellnummer etwas herrausbekommen kann
Mein freundlicher konnte mir nicht weiterhelfen
Was ich gar nicht verstehe ist das nichtmal meine Zulassungsstelle darüber was herausfindet
Fahrzeugpapiere
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Hallo,
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Wenn er die Papiere noch hat und nicht herausgibt, hoffe ich für dich das du einen Kaufvertrag gemacht hast. Sonst kann es sein das su nicht der Besitzer ist und ein fremdes Fahrzeug restaurierst....
War die Pritsche in deinem Zulassungsbereich zugelassen? -
Einen Kaufvertrag hab ich gemacht ja
Der Verkäufer sagte mir beim Kauf er habe Papiere dazu nur durch nen Umzug sind sie momentan nicht auffindbar er suche diese und schickt sie mir per Einschreiben zu
Ne is nicht in meinen zulassungsbereich gekauft hab ich ihn in Ingoldingen zwischen Ulm und Kämpten
Bei der zuständigen Zulassungsstelle hab ich auch schon angerufen nur leider war er da nicht angemeldet
Weiß aber jetz nicht wie ich es rausbekomme wo er als letztes angemeldet war -
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Das hört sich aber alles nicht so gut an.
Den Kaufpreis hast du bereits vollständlig gezahlt?Schritt 1 wäre in dem Fall eine Mahnung zur Herausgabe der Papiere bzw. bei tatsächlichem Verlust der Dokumente die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung unter Fristsetzung mit Zustellnachweis und Zeugenbeweis, dass dieses Schreiben auch in besagtem Einschreiben war.
Kommt er dem nicht nach, solltest du Klage erheben. -
Zunächst würde ich den Vorbesitzer kontaktieren und ihm die Situation schildern und ihn nochmals daraufhinweisen, das er ja mittlerweile die Papiere hätte finden können / müssen. Daher soll er jetzt eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust der Papiere abgeben (Frist setzen und schriftlich fixieren).
Als nächstes muss in Flensburg ( glaub beim KBA) eine Bestättigung angefordert werden, das das KFZ nicht als gestohlen gemeldet ist. Mit diesen Schreiben zusammen und den Daten von deinem Fahrzeug, (da müßte irgenwo ein Aufkleber / Plakette auf der Pritsche sein, ansonsten in Wolfsburg mit der FIN anfragen,) gehst du dann zur Zuassungsstelle und beantragst neue Papiere.
Ohne die Papiere hätte ich die Arbeit, die du bisher gemacht hast, nicht durchgeführt. Wenn jetzt der "echte" Besitzer auftaucht ( der den Fahrzeugbrief hat ( nicht den Schein !)) , kann er die Rausgabe von seinem Eigentum einfordern, das hat auch vor Gericht bestand und wurde so auch schon praktiziert !
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da zwickt sich das ganze, der auf der Zulassungsstelle meinte selbst wenn der Verkäufer kommen würde und sagt ich hätte den Wagen von ihm geklaut, sagt der Brief nichts über das Eigentum aus, sondern hier zählt der Kaufvertrag
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Das Ob und wie eines vermeintlichen Kaufvertrages ist für die Eigentumsverhältnisse grundsätzlich irrelevant.
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sondern hier zählt der Kaufvertrag
Das ist so, richtig. -
Die Zulassungsbescheinigungen, oder früher Brief und Schein, sind kein Eigentumsnachweis, sondern der Kaufvertrag.
Du könntest versuchen durch das KBA, an Hand der FIN, etwas ausfindig zu machen. -
Richtig der Kaufvertrag ist wichtig
Über die FIN find ich eben nichts oder weiß ich nicht wo ich nachschauen kann
hab nur über die M-Codes einige Daten gefunden sind aber nur MehrausstattungenIMG_1278.PNG
Über die FIN sollte doch irgendwo was zu finden sein
Arbeitet vll jemand bei VW und kann die Fahrgestellnummer bei sich in der Arbeit mal eingeben oder bringt man da auch nichts raus -
Wo lebt ihr denn, dass ihr eine Vertragsurkunde vorlegen müsst, um ein Kfz anzumelden? Man benötigt in Deutschland:
1. Zulassungsbescheinigung Teil 1+2
2. EVB Nummer
3. Personalausweis
4. Nachweis über HUWas ist denn, wenn Oma euch ihren alten Golf 3 schenkt? Da gibt es dann gar keinen Kaufvertrag.
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Ja normal es gibt aber keine Papiere zu dem Auto weder Teil 1 noch Teil 2 und auch keinen nachweiß über doe letzte HU
Sonst wäre ja alles kein Problem
Ich müsste die Historie über die Pritsche wissen -
Das ist so, richtig.
Wenn das fahrzeug aber dem Verkäufer mit dem der Vertrag geschlossen ist gar nicht gehört? Dann sieht es ganz schlecht wenn der eigentliche Eigentümer auf der Bildfläche erscheint. Das kennen wir ja von den RNS510 zur genüge. Ich wünsche Dir das alles gut für Dich ausgeht.
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danke
Bin echt gespannt wie das ganze ausgeht -
Wo lebt ihr denn, dass ihr eine Vertragsurkunde vorlegen müsst, um ein Kfz anzumelden? Man benötigt in Deutschland:
Es geht um den Eigentumsnachweis.
Um die eben nicht vorhandenen Papiere aufbieten zu können, muss man den Besitz nachweisen.
Das geht nur über den Kaufvertag. Weil der Rechtlich bindend ist und nichts anderesErst dann kann man Ersatzpapiere usw beantragen um die Kiste anzumelden.
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