Hallo,
geht es dass beim Abschließen kurzer Hupton ertönt?
Muss man das Codieren?
Abschließen kurzer Hupton
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- Golf 6
- Baronmarkus
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Hallo,
schau mal hier: (hier klicken) Dort findet man vieles zum Thema VW Golf. -
Hallo,
Wenn du bereits eine Diebstahlwarnanlage (DWA) hast, kannst du es einfach codieren (lassen). Ansonsten musst du zumindest das DWA Horn nachrüsten.
lg
Gerald -
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Man kann es zwar kodieren, ist aber in Deutschland verboten. Der Hinweis sollte nicht fehlen.
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Hallo,
Wenn du bereits eine Diebstahlwarnanlage (DWA) hast, kannst du es einfach codieren (lassen). Ansonsten musst du zumindest das DWA Horn nachrüsten.
lg
GeraldNicht mal das mit einem nicht gelabelten Bit lässt es die normale Hupe Hupen, klingt sch... aber ein Ton. Zumindest bei den 5K0 BCM vom Touran geht das.
Man kann es zwar kodieren, ist aber in Deutschland verboten. Der Hinweis sollte nicht fehlen.
Deshalb zschirpen in fast jeder deutschen Polizeiserie die Dienstwagen beim zusperren. Man braucht ja keinem verraten das es aktiv ist.
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Deshalb zschirpen in fast jeder deutschen Polizeiserie die Dienstwagen beim zusperren.
Man sollte nicht alles glauben, was im deutschen Fernsehen so gezeigt wird...
Dort explodieren auch Fahrzeuge, die mit Tempo 30 gegen einen Gartenzaun fahren.In der Realität ist das Tschirpen beim Abschließen in der Tat verboten (fällt unter den Bereich der vermeidbaren Lärmbelästigung), daher wirst du auch keine echten Polizeifahrzeuge finden, die beim Abschließen mehr Geräusche von sich geben, als die Mechanik der Zentralverriegelung verursacht.
Man braucht ja keinem verraten das es aktiv ist.
Mit anderen Worten:
Das Auto darf nur vor dem Schwergehörigen-Altenheim außerhalb der Besuchszeiten abgestellt und verschlossen werden. -
Frage mich warum dann die ganzen neuen Mercedes, wie z.B der A45 von meinem Nachbarn oder der neue 3er Touring als Tageszulassung bei BMW auch einen Hupton beim Zusperren von sich geben Wüsste nicht, dass die Kollegen da selbst was codiert haben oder so.
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Richtig, bei einigen Skodas ist es auch ab Werk aktiv. Wo steht, dass es verboten ist?
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Wo steht, dass es verboten ist?
Man muss sich zugegebenermaßen etwas tiefer ins Thema einlesen.
§38a StVZO (Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen) besagt:
(1) (...) Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.Im Anhang ist die RICHTLINIE 95/56/EG zu finden.
Dort steht unter anderem:
Zur Bereitstellung von Information über den Zustand (...) sind optische Anzeigen
innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig.Dies betrifft nebenbei erwähnt auch Zustandsanzeigen von Wegfahrsperren und Alarmanlagen.
Darüber hinaus kann auch §1 StVO hinzugezogen werden:
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer (...) mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, (...) belästigt wird.Das schließt unnötige und nicht vorgeschriebene akustische Signale mit ein.
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Deswegen hab ich nur zu per Funk codiert und kann, wenn ich nicht belästigen will (zum Beispiel nachts aufm Campingplatz) mit dem Schlüssel abschließen ohne das es akkustikt. Das hat auch den Vorteil das der Schließzylinder nicht vergnaddelt weil er immer mal benutzt wird.
Außerdem müssten dann erstmal Müllwagen, Mähdrecher und dergleichen aufhören nach einlegen des Rückwärtsganges sowas von penetrant zu belästigen, da ist son kleiner Pieps doch gar nichts.
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