rechter großer Außenspiegel

  • Hallo !
    Ich habe mal eine Frage:
    Ist es eigentlich erlaubt den rechten großen Außenspiegel zu montieren ohne dabei die TÜV - Vorschriften zu verletzen?
    Man verändert ja die Außenmasse des Fahrzeuges und da ist meine Frage ob man die neuen Masse im Fahrzeugschein eintragen lassen muss.


    Vielen dank schon mal für die Antworten


    :P 8o :))

  • Na ja, die Fahrzeugbreite wird aber ohne Spiegel gemessen. Ich weiss allerdings nicht, wie breit die Spiegel seitlich rausstehen dürfen ...


    Gruß,
    Andreas

  • jep, theoretisch musst du das dann ändern lassen. aber erstens fällt das ja nicht weiter auf, weil ja original teil und zweitens wird wohl kaum einer die 7cm nachmessen. ?(

  • der rechte große spiegel is ja auchn us teil, und die haben kein e -prüfzeichen somit wäre er eigentlich auch illegal, da hier keine elektrischen sachen ohne prüfzeichen verbaut werden dürfen ;)

  • Zitat

    Original von Krake
    die m-spiegel ahebn doch acuh andere masse und die muss man nicht eintragen lassen, oder ?


    Nö, meine M3-Spiegel haben nen E-Zeichen und brauchen somit nicht eingetragen werden. Ob sie jetzt andere Maße als die Serienspiegel haben, weiß ich nicht. :))

  • Zitat

    Original von AndreasK
    Na ja, die Fahrzeugbreite wird aber ohne Spiegel gemessen. Ich weiss allerdings nicht, wie breit die Spiegel seitlich rausstehen dürfen ...


    Gruß,
    Andreas


    Ohne in die entsprechenden Anlagen zur StVZO geschaut zu haben: Sie dürfen sicher rechts so weit rausstehen wie links - das ist mit Sicherheit kein Problem...

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