wurde das fahrwerk bei dir egtl. ganz normal eingetragen mit §19.2, oder wurde eine einzelabnahme gemacht?
die felgen sind ja ab werk "nur" eingetragen, aber eben nicht serienmäßig.
bei mir waren sich mehrere prüfer nicht einig.. wurde aber jetzt über §19.2 eingetragen.
jetzt steht da natürlich nicht, dass das fahrwerk in verbindung mit den felgen eingetragen ist, weil der prüfer meinte,
die felgen wären ja serienmäßig. nicht, dass ich nachher doch noch probleme mit der polizei bekomme