muss dir widersprechen....wenn die scheibe kaputt wäre ist sie über die vk abgedeckt...weil der vandalismus( zerstörung der scheibe) dem diebstahl voraus gegangen wäre...
grundsätzlich hast du recht das glasschäden in der TK abgedeckt sind aber nicht in so einem sonderfall...wo der diebstahl nach dem vandalismus kam.
Das stimmt so nicht!
Glasbruch wird grundsätzlich über TK bezahlt.
Eine eingetretene Tür ist Vandalismus und wird über VK bezahlt.
Ist die Tür beschädigt worden, weil ins Auto eingebrochen und z.B. das Radio geklaut wurde, läuft die Tür mit unter dem Einbruchdiebstahlschaden und wird wiederum über TK bezahlt.
Rü