Hallo zusammen!
Wollte mal fragen, ob man normale LED TFL auch als Standlich nutzen kann. Also nicht ob es technisch möglich ist sondern rechtlich.
Normale TFL sollten ja neben dem E-Prüfzeichen auch eine RL-Kennung besitzen. Allerdings gibt es ja auch genügend TFL ohne diese Kennung.
Habe jetzt gelesen, die lönnte man höchstens als Standlich-Ersatz verwenden.
Ist das denn rechtlich möglich das originale Standlicht im Scheinwerfer durch in die Lufteinlässe verbaute LED TFL zu ersetzen?
DIe würden dann ja auch nachts mit dem Abblendlicht mitleuchten.
Kennt da jemand die Gesetzeslage?
Danke!