Naja jetzt wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen... schließlich brauch ich mich jetzt auch nicht als Schwerverbrecher hier abstempeln lassen.
Das will ich nicht. Zumal gar keine Straftat im Raum steht (außer Betrug im Schadensfall*). Vielmehr will ich aufzeigen, was als Maximalsanktionen droht. Wer jetzt was macht, ist eine individuelle Entscheidung nach der Risikoabwägung. Ich selbst fahre auch US Standlicht.
ZitatUnd nein mein 5er ist kein US Import, somit leuchten meine Blinker sowie Standlicht Orange wie es sich gehört, ebenso hinten. Denn wo ist der Unterschied wenn meine Blinker hinten zusätzlich als Bremslicht fungieren? Diese leuchten auch Orange, bei einer Vollbremsung auf der Autobahn geht auch die Notbremsfunktion an wo sich automatisch die Warnblinkanlage zuschaltet.
Der Unterschied?
1. Bei Notbremsungen ist erstmal egal was alles leuchtet, da der Hintermann schwer damit beschäftigt ist Dir nicht reinzurauchen.
2. Bei Normalbremsungen hingegen wird dies zu Verwirrungen sorgen, da niemand mit gelbem Licht hinten rechnet. Das sieht einfach nur kaputt aus und verwirrt unnötig.
ZitatUnd wer mir die Kiste stilllegt weil ich mit dauer beleuchteten Blinken vorne und zusätzlichem Bremslicht in den Blinkern hinten fahre kann sich auf nen Prozess gefasst machen, denn ich fahre weder mit nicht eingetragenen Felgen, Fahrwerk, abgeschnittenen Federn oder sonstigem Schnick Schnack der mich für den Straßenverkehr als Gefährlich abstempelt.
Die Klage verlierst Du. Schau in die aktuelle Rechtsprechung. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist nur bei drei eng auszulegenden Fallgruppen statthaft:
1. Verschlechterung der Emissionswerte (auch Lärm!).
2. Veränderung der Fahrzeugart (Coupe zum Cabrio zB, oder Aufmachen eine Mofa).
3. Wahrscheinliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern.
Mit anderen Felgen zB passiert Dir nichts (wenn es nicht gerade schleift). Bei jeglicher Änderung an der Beleuchtungseinrichtung ist jedoch der Gefährdungstatbestand nach völlig herrschender Meinung aller Gerichte erfüllt (siehe Hentschel).
Zitatdeswegen werde ich sicherlich bei ner Kontrolle nicht heimlaufen, wenn dann ist in diesem Fall eine Mängelkarte erforderlich und nicht mehr.
Ich habe dafür schon Leute nach Hause laufen sehen (allerdings reden wir da nicht von 10% sonder >>20% Leuchtstärke).
ZitatDas letzte mal als sie mir meine Kiste eingezogen haben (schon ein paar Jahre her) habe ich schluss endlich eine Entschuldigung vom Polizisten bekommen und die gesamten Kosten für die wiedervorführung beim Tüv (weil der nette Beamte mir die Plakette vor Ort runter gekratzt hat) ging auf Staatskosten. Es fahren sicherlich andere Autos rum die seit Jahren keinen Tüv mehr bestehen dürften... darum sollte man sich kümmern und nicht ob jemand jetzt die Blinker als Standlicht nutzt... da werden Gelder verschwendet wegen so nem kinderkram. Oder hat es schon mal den Fall gegeben das jemand zu schaden gekommen ist wegen aktiviertem US Standlicht?? Wäre mir neu... allerdings wegen überhöther Geschwindigkeit, Technischer Mängel etc. zu genüge.
Hochmut kommt vor dem Fall. Wenn Du in eine Schwerpunktkontrolle kommst, dann ist bei einem derart verbasteltem Fahrzeug Ende im Gelände. Würdest Du Dich dann so aufführen, würde ich Dich keinen Meter mehr fahren lassen.
Was ich mir halt wünschen würde, wäre etwas anderes: Wenn die (Hobby)Tuner sich mal Gedanken darüber machen würden, was ihre Änderungen bewirken, wäre vielen geholfen.
Beispiel rote Blinker hinten: Sieht geil aus, keine Frage. Doch was passiert beim Hintermann? Dessen Gehirn kennt sein Leben lang nur gelbes Blinklicht. Es ist darauf konditioniert darauf automatisch zu reagieren. Das tut es nicht bei rotem Blinklicht. Ergo muss er nachdenken, es vergeht halt noch nen Sekündchen - das kann schon zuviel sein!
*Betrug steht jedenfalls dann im Raum, wenn die Frage nach Vorschäden am Fahrzeug im Schadensfall mit "keine" beantwortet wird. War ein Fahrzeug im Unfallzeitpunkt nicht StVZO-konform unterwegs, so gilt dies als Vorschaden. Beantwortet der Versicherungsnehmer nun dem Versicherungsgeber eine solche Frage wahrheitswidrig, so liegt eine Obliegenheitsverletzung vor (Stichtwort Regress). Im Raum steht zudem möglicherweise noch ein Betrug zum Nachteil der Versicherung.