Unfall was tun? Diese 4 Dinge gibt es zu beachten!

Im Jahr 2016 gab es in Deutschland über 2,5 Millionen Verkehrsunfälle. Auch wenn man nicht selbst schuld sein sollte, besteht zu jeder Zeit die Gefahr, selbst in einen Unfall verwickelt zu werden. Falls es soweit kommt, ist es umso wichtiger, richtig zu handeln. Denn nur wer einige wichtige Schritte beachtet, kann sich viel Ärger ersparen. Wir haben alle relevanten Tipps und Informationen zum Thema „Unfall was tun?“ zusammengefasst.

1. Unfallstelle absichern

Auch wenn man sich panisch die Frage stellen mag: Unfall was tun? Wenn der erste Schreck überwunden ist, sollte man konzentriert und sachlich überlegt handeln. Daher gilt unbedingt: Ruhe bewahren! Noch im geliebten Golf sitzend, sollte man als allererstes die Warnblinkanlage einschalten und die Warnweste noch vor dem Verlassen des Fahrzeugs anziehen, um die eigene Sicherheit zu gewährleisten. Ist das Auto noch fahrbereit, sollte dieses sofort von der Straße entfernt und je nach Möglichkeit am Fahrbahnrand oder im Straßengraben abgestellt werden, um andere Verkehrsteilnehmer so wenig wie möglich zu gefährden. Nun gilt es, die Unfallstelle als solche kenntlich zu machen, indem man das Warndreieck in angemessener Entfernung hinter dem Fahrzeug aufstellt. Innerorts gelten 50 Meter, außerorts 100 Meter und auf der Autobahn je nach Situation zwischen 150 und 400 Metern Entfernung. Sind schwerwiegende Schäden entstanden, sodass das Fahrzeug sich nicht mehr bewegen lässt, sollten keine umherliegenden Teile entfernt oder sonstige Spuren beseitigt werden, bis die Polizei den Unfall aufgenommen hat. Diese sollte immer dann gerufen werden, wenn Personen verletzt wurden, ein hoher Sachschaden vorliegt oder der Verdacht auf vorliegende Straftaten wie Alkoholmissbrauch, Drogeneinfluss etc. vorliegt.

Die Unfallstelle abzusichern ist der erste Schritt nach dem Unfall.
Die Unfallstelle abzusichern ist der erste Schritt nach dem Unfall. © Depositphotos.com | belchonock

2. Sich um Verletzte kümmern und den Notruf wählen

Sind bei dem Unfall Personen zu Schaden gekommen, ist es die rechtliche Pflicht eines Jeden, Erste Hilfe zu leisten. Dabei sollte man den fließenden Verkehr beobachten und nicht ohne Vorsicht direkt zu den Verletzten rennen. Auf der Autobahn sollte man dies hinter der Leitplanke tun. Bevor man sich um die Versorgung kümmert, Beistand leistet, Wunden verbindet oder sogar die Wiederbelebung einleitet, sollte zwingend der Notruf über die 110 oder 112 abgesetzt werden. Dabei ist es wichtig, dem Gegenüber möglichst schnell einen Überblick über die Situation zu bieten. Es muss klar werden, wo der Unfall passiert ist, wie viele Personen verletzt sind und ob jemand bewusstlos ist. Sind diese Punkte abgehandelt, sollte man aufgrund eventueller Rückfragen der Leitstelle nicht auflegen.

Es ist Pflicht, sich um verletzte Personen bei einem Unfall zu kümmern. Im Ernstfall kann dies sogar Leben retten.
Es ist Pflicht, sich nach einem Unfall um verletzte Personen zu kümmern. Im Ernstfall kann dies sogar Leben retten. © Depositphotos.com | Klanneke

3. Daten aufnehmen und Schäden dokumentieren

Für die Abwicklung durch die Behörden und die Versicherung ist es wichtig, bestimmte Daten unbedingt zu notieren. In der Broschüre des GDV sind alle wichtigen Infos rund um das Thema: „Unfall was tun?“ zusammengefasst. So sollte Ort und Zeit des Unfalls genau festgehalten werden. Zudem sollten Fotos der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen bzw. deren Beschädigungen gemacht werden. Sind Zeugen vor Ort vorhanden, sollten deren Namen und Anschriften aufgenommen werden. Grundlegende Daten des Unfallgegners sind ebenfalls essentiell. So sollte man sich dessen Papiere zeigen lassen, sein Kennzeichen, Versicherer und die Vertragsnummer notieren, die Art der Unfallbeteiligung und nicht zu vergessen – die Anschrift. Vorsicht: Ist der beteiligte Fahrer nicht identisch mit dem Fahrzeughalter, müssen dessen Angaben ebenfalls aufgenommen werden. Abschließend sollte ein Unfallbericht samt Unfallskizze aufgesetzt und von allen beteiligten Personen unterzeichnet werden. Dieser ist im Ratgeber der Dekra mit dem Titel: „Unfall was tun?“ neben weiteren nützlichen Tipps enthalten.

Ein Unfall und damit verbundene Schäden sind immer ärgerlich. Für die Abwicklung und Regulierung des Schadens ist eine Dokumentation per Unfallbericht, Unfallskizze und detaillierten Fotos essentiell.
Ein Unfall und damit verbundene Schäden sind immer ärgerlich. Für die Abwicklung und Regulierung des Schadens ist eine Dokumentation per Unfallbericht, Unfallskizze und detaillierten Fotos essentiell. © Depositphotos.com | kalinovsky

 4. Schaden beim Versicherer melden

Ist man in einen Unfall verwickelt, besteht in der Regel eine Informationspflicht gegenüber der Versicherung. Sollte man selbst Schuld am Unfall tragen, leitet die Versicherung nach erfolgter Information alle weiteren Schritte ein. Von selbst sollte man am Unfallort keine Schuldeingeständnisse gegenüber dem Geschädigten machen. Falls man selbst der Geschädigte ist und somit nicht Verursacher des Unfalls, sollte man zunächst die eigene Versicherung und anschließend die Versicherung des Unfallgegners informieren. Letztere wird Sie nach einer Prüfung der Situation über die möglichen Schritte zur Schadensregulierung informieren. Damit man keine Probleme mit der Abwicklung bekommt und für entsprechende Leistungen nicht zu viel zahlt, bietet die R+V24 am Beispiel eines VW Golf einen übersichtlichen Beitragsrechner. So braucht man sich um die Regulierung keine Gedanken zu machen.

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Redaktion von meinGOLF.de

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