Original von UnDerDoG
Ja,endlich hab ich fast alles beiainander,fehlen nur noch 25 mm spurplatten je seite für hinten.
Jetz hab ich n paar fragen
1.Also,wegen den distanzscheiben,die muss man wohl trotz teilegutachten per einzelabnahme eintragen weil die reifengröße nicht im gutachten steht oder wie seh ich das? Kann ich dann auch No-Name Spplatten nehmen und per einzelabnahme eintragen? oder stressen die da schon?
Also wenn ein Gutachten dabei ist, dann geht es als normale Eintragung durch, da ein Festigkeitsgutachten vorliegt. No Name würd ich nicht zu raten, da könnte der TÜV Dir Ärger machen, höchstens wenn Du von der Fa eine Festigk. Gutachten hast, dann gehts per Einzelabnahme.
2.Dann,ich hab 20 mm scheiben hier rumliegen von nem kumpel,wenn ich die draufhaue hinten solang ich meine 25 er kaufe,und dem tüv prüfer sage,das sind 25 er die gerade drauf sind,denkt ihr der misst das nach? also kumpels meinten der tüv prüfer sei voll in ordnung und macht keine probleme.
Wenn er etwas schlau ist und nicht nur pfuscht, dann wird er zumindest die Nr. der Scheiben kontrollieren, anhand dieser sieht er dann die Breite und die weicht von den noch nicht gekauften ab. Also lass es lieber. Wenn Du Dir so einen TÜV Prüfer zum Freund machst, kannst Du da immer wieder hin gehen und er macht Dir keinen Ärger, merkt er aber Deine Lügerei, dann machst Du Dir damit keine Freunde.
3.Ich hab ja 215/35/18 er reifen drauf auf den neuen felgen und im gutachten stehen nur 215/40/18 drin,muss ich die felgen dann per einzelabnahme eintragen lassen? der Tüvprüfer meinte ich brauch nen Tachotest damit der mir die 35 er einträgt aber weiß eben net ob ers dann per E.A. einträgt oder mit teilegutachten.
Wenn er eine Angleichung will, dann mach eine. Kostet ca 40€ . Hab mit meinen 19 Zoll auch eine gemacht. Bei meinen 8,5x18 mit 215/35 war es allerdings nicht nötig. Ohne trägt er es auch nicht als Einz. Abn. ein.
4.Hinten hab ich das FK Highsport ganz runtergeschraubt und es sind noch gut 2 cm platz zwischen reifen und kotflügel,laut gutachten darf man aber ja nur 55mm runter? die frage ist eher,darf man denn die verstellringe komplett runtermachen damit man den 1 cm noch runter kommt? oder sagt der tüv prüfer dann ob ich nicht ganz dicht sei?
Die Tiefe ist Ermessenssache des TÜV Prüfers. Er ist ja der "TÜV", demnach kann er selbstr den von ihm tüvgeprüften Bereich festlegen. Wenn nichts schleift und der TÜV es OK findet, kannst Du den Teller auch komplett runterschrauben.
5.Sind denn federwegbegrenzer erlaubt? wenn ich die beim tüv drin habe?
Natürlich sind die erlaubt, bei mir sind 2 auf der VA sogar mit eingetragen.
yoa wenn mir noch was einfällt füge ichs hinzu
gruß