Beiträge von Mr.T

    hab auch 15 von 22.....aber ich denke knigge ist etwas "veraltet" man kann sich auch vernünftig benehmen wenn man ihn nicht gelesen hat und man ein wenig grips hat

    ich hab den 1.8er und das ist eigentlich ein guter motor...allerdings schon ein paar sachen gewechselt bei ca 110.000km LLM, LamdaSonde, Wasserpumpe und Zahnriemen, aqber ich denke das ist bei den Km ok und war auch alles nicht so teuer


    HDReady heisst aber nix, nur das die geräte nativ mind. die 720 auflösung packen, heisst aber noch lang nicht das sie auch nen HD signal reinbekommen/darstellen können

    das hab ich zu dem thema noch gefunden:


    Anzahl der Mitfahrer im PKW
    Hallo alle,


    nachdem es im Thread "10 Personen im Kleinbus" ja recht hoch her gegangen ist, habe ich mal die ADAC-Rechtsabteilung bemueht und folgende Antwort erhalten:



    Die Frage, wieviele Personen in einem Kfz mit einer Fahrerlaubnis Klasse 3 bzw. B befördert werden dürfen, hat in der Vergangenheit mehrfach die Gerichte beschäftigt. Nach dem Fahrerlaubnisrecht berechtigen diese Klassen zum Führen von Fahrzeugen mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz; hierdurch ist allerdings die Anzahl der tatsächlichen Insassen nicht beschränkt.
    Auch aus den im Fahrzeugschein eingetragenen Sitzplätzen
    oder den vorhandenen Sicherheitsgurten ergeben sich keine verbindlichen Obergrenzen für die höchstzulässige Anzahl der Mitfahrer.


    Zu beachten sind allerdings die allgemeinen Pflichten nach § 23 StVO: Weder die Sicht noch das Gehör des Fahrzeugführers dürfen beeinträchtigt werden;
    auch darf es durch die Besetzung des Fahrzeugs zu keinen Einschränkungen der Verkehrssicherheit kommen. Stets ist die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts und der zulässigen Achslasten zu beachten.


    Die vorhandenen Sicherheitsgurte müssen in jedem Fall verwendet werden. Fahren mehr Personen mit als Sicherheitsgurte vorhanden sind, wird zwar keine Ordnungswidrigkeit begangen. Allerdings muss sich der nicht angeschnallte Mitfahrer bei einem Unfall ein erhebliches Mitverschulden anrechnen lassen, so dass seine Schadensersatzansprüche nur teilweise reguliert werden.