Ich kann es mir leider nicht verkneifen:
Ich zitiere aus der StVO:
§ 2 Abs. 3a StVO (ab. 4.12.2010)
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Winterreifenpflicht gilt von Oktober bis März.
Wo steht das in der StVO?
Ein genaues Datum gibt's aber nicht.
Jetzt muss ich aber mal fragen...Was denn nun? Erst schreibst du Oktober bis März und dann, daß es kein genaues Datum gibt. Beisst sich irgendwie.
Es heißt im Gesetz aber, sobald Schnee und Eis auf der straße sind und hat man Winterreifen zu benutzen.
Genauer: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Und es soll tatsächlich schon vorgekommen sein, daß eines dieser Ereignisse auch nach März stattfand. Im Übrigen steht in dem Paragraphen nicht ein Mal das Wort "Winterreifen".
Falls nicht 40€ + 1 Punkt. Bei wiederholtem Verstoß 80€.
40 Euro + Punkt beim Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Bedingungen (bereits beschriebene Zustände)
80 Euro + Punkt beim Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Bedingungen und Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer.
Wo steht das mit wiederholtem Verstoß?
Zurück zum eigentlichen Thema:
Ich ziehe meine Sommerräder im Allgemeinen um Ostern rum auf. Ich halte mich da schon irgendwie an die Regel von O bis O, von Oktober bis Ostern.
fozzybear