Guten Tag,
ich habe mir vor kurzen einen Golf V 2.0 TDI mit einem Abt Chip (160 PS) und 65.000km runter gekauft.
Jetzt zu meiner Frage:
Ich muss alle 3-4Tkm 0,5 Liter Öl nachfüllen, bzw. dann leuchtet die Kontrolleuchte auf, ist das normal?
Habe hier im Forum gelesen das viele solch ein Problem mit dem 2.0 haben, aber viele auch sagen das das nicht normal ist.
Was stimmt nun? Kann es auch am Chip liegen?
Beiträge von Strike1984
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Danke Danke
Also Rückleuchten und Frontscheinwerfer sollen in naher Zukunft noch verändert werden, bin nur noch auf der Suche nach dem passenden... Angebot
Ja ok, am Sound hört man natürlich das es kein R32 ist, alleine schon weil es ein Diesel ist
Erstmal will ich jetzt aber die Anlage bisschen umbauen, habe ein JVC Radio drin und die 6er Lautsprecher-Anlage von VW, also halt nur Boxen in der Front und das passt mir noch nicht so ganz. Dazu muss ich sagen das mich die standart VW-Boxen echt nicht wirklich umhauen, da muss umbedingt noch was dran gemacht werden.
Ansonsten hat das Auto eigentlich alles drin was ich mir so vorgestellt habe:
Klima, Regen-/Lichtsensor, 6 Gang, Aut. abblendender Rückspiegel, coming home / leaving home, Mittelarmlehne (Kühlbar), Beheizte Spiegel und Waschdüsen, Tempomat, usw....! Eigentlich das volle Program, außer Leder.
Was ich mir nochmal versuche Preiswert zu schießen ist nen GTI Lenkrad und die Alupedale und Fußstütze...! -
Mein Golf V 2.0 TDI mit ABT Tuning auf 160 PS und Umbau auf R32 Look
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Habe ihn grade erst gekauft daher nur die Bilder aus dem Showroom, weitere folgen wenn das Wetter es malwieder zu lässt
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Echt?
Das wäre ja echt super klasse.
Werde einfach mal mit dem Gutachten und der ABE zum TÜV fahren (ohne aufgezogene Felgen) und mal nachfragen wie das aussieht und werde dann hier nochmal Bescheid geben.
Ich danke dir... -
Hey cool, dass wäre super, melde dich mal wenn du ne Antwort hast!!!
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Danke Habe mich auch gleich drin verliebt
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Sind die Bilder vom Verkäufer...
Die Felgen sind auch die die ich jetzt drauf habe (eintragen lassen will)Front:
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Heck:
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Wie stelle ich Bilder ein? Habe die aufen Desktop
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Ja, ich glaube das trifft es ganz gut Ich danke dir!!!
Meint Ihr es könnte beim TÜV beim eintragen Probleme geben?
Habe das Fahrzeug erst vor kurzen gekauft und denke, rein vom optischen her ist er tiefer gelegt, ich denke so ca. 30mm, ist ein Golf V 2.0 TDI der auf R32 umgebaut wurde... -
Habe ich mir schon gedacht, aber wozu macht man dann eine ABE? Wirklich logisch ist das nicht oder?!
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Also ich kann euch ja mal kurz die ABE und das Gutachten kopieren:
ABE http://shop.dbv.eu/abe/ABE_Mauritius18.pdf
Gutahcten http://shop.dbv.eu/pdf/00000121132/00121132.pdf
Also in der ABE steht ja nicht viel, das Wichtigste:"Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen des Gutachtens
Nr. 55021508 genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde
zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen
in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe
anzubringen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Technischen Prüfstelle für den
Kraftfahrzeugverkehr des Technischen Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen GmbH,
Lambsheim, vom 02.04.2008 festgehaltenen Angaben."Interessanter ist da das Gutachten, da steht natürlich mein Golf V drin:
unter anderem:
"GUTACHTEN zur ABE Nr. 47257 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55021508 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RE-01 8018
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell RE-01
Typ RE-01 8018
Radgröße 8Jx18H2
RE-01 8018 / ohne Ring 5/112/57,1 45 790 2150
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47257
Herstellerzeichen DBV GERMANY
Radtyp und Ausführung RE-01 8018
Radgröße 8Jx18H2
Einpresstiefe ET 45Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55021508)
durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Seat
Skoda
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%"Dann weiter unten in der Tabelle unter Golf V 1K:
225/40R18 = K49,A01,A02,A04,A05,A08,A09,A12,A14,A19,Flh,S01
K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).S01 Zur Befestigung der Sonderräder (siehe Seite 1) verwendet werden.
Das Gutachten und die ABE ist auch hier zu finden:
ABE http://shop.dbv.eu/abe/ABE_Mauritius18.pdf
Gutahcten http://shop.dbv.eu/pdf/00000121132/00121132.pdfWie gesagt, verabut sind 225/40R18 Reifen
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Guten Tag,
ich habe mir Felgen für meinen Golf V gekauft (225*40*18, ET 45, 8J) und habe dazu eine ABE und ein dazu gehöriges Gutachten bekommen. In der ABE steht folgendes:"Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen des Gutachtens
Nr. 55021508 genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde
zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen
in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind."Im Gutachten steht dann aber unter A01 foglendes:
"Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen."
Heißt das für mich das ich jetzt zum TÜV fahren muss, die Felgen abnehmen muss, aber diese nicht in die Papere eintragen lassen muss?
Oder muss ich ga rnicht zum TÜV?MFG