Beiträge von Torsten

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    Original von Benni
    ich versuche irendwie mal Bilder zu besorgen, wenn ich darf( Ist verboten im Werk zu Fotographieren,Filmen usw.) aber die Haben auch Fotos vom Umbau.. ich werde mal nachfragen ob ich da evt. welche bekommen kann...


    Immer her damit :D

    Zitat


    also es ist so das ich mir dann gleich ne r32 von der versicherung bezahlen lassen könnte oder?!


    Offiziell nicht, du bekommst nur das erstattet, was auch kaputt gegangen ist. Aber ... ;)


    Zitat


    wie ist das bei der haftpflicht?! wenn ich nur meinen schaden über die vollkasko laufen lasse und seinen schaden selbst bezahl wie ist dann die hochstufung in etwa?! momentan zahl ich ca 120 euro im monat...... mfg


    Dann bleibst du in der Haftpflich in der selben SF und wirst nur in der Vollkasko zurückgestuft.

    Wenn ihr beide neue Stoßstangen haben wollt läuft das über deine Haftpflich und deine Vollkasko.


    Die Haftpflicht zahlt den Schaden am anderen Auto, die Vollkasko den an deinem Auto. Demnach wirst du auch in beiden hochgestuft.
    Prozentual lässt sich die Rückstufung nicht ausdrücken, da bei den Versicherungen alles in Schadenfreiheitsklassen (SF) gerechnet wird. Hinter der jeweiligen SF steckt dann ein Prozentsatz.


    Beispiel aus meinen Versicherungsbedingungen:
    40% in KH kann SF 12-15 sein
    40% in VK kann SF 14-17 sein


    Angenommen du bist in KH und VK in 14 wirst du im Schadensfall in SF6 (HK, 55%) und SF8 (VK, 55%) zurückgestuft.


    Im Schnitt sind es aber bei meiner Versicherung, wenn du momentan bei 40% rum liegst ca. 15% Rückstufung.

    Ich hab bis jetzt 2 unterschiedliche TÜV-Berichte gesehen.


    Im einen steht sinngemäß:


    Bitte lassen Sie sich von der Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis erteilen.



    Im anderen:


    Die Änderungen sind der Zulassungsstelle bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.



    D.h. du musst mal deinen Bericht vom TÜV durchlesen. In meinem zweiten Beispiel musst du vorerst die Zettel nur im Fahrzeug mitführen und wenn du umziehst wird das dann mit eingetragen. Im ersten Beispiel solltest du gleich zur Zulassungsstelle.

    Wenn man mal mehr PS gewohnt ist, ist es bestimmt schwer wieder ein Auto mit weniger zu fahren. Für mich wärs ne große Umstellung ;)
    Klar ist der 102 ps'er kein Beschleunigungswunder, aber er dürfte schon ganz gut laufen.

    Ich hab beim TÜV seither auch immer nur eine Bescheinigung bekommen. Da steht drinnen, dass diese im Fahrzeug mitzuführen ist, oder dass die Zulassungsstelle bei der nächsten Befassung mit den Papieren die abgenommenen Teile einträgt.

    Zitat

    Original von DJELE
    10% bekommen die Händler. 15% mit oben genannten Ausweis. 20 % bekommen sogenannte VIP-Kunden(Sportler,Journalisten etc.).


    Hier hatte mal jemand geschrieben, dass man mit Presseausweis 15% bekommt. Aber 20% wären natürlich auch nicht schlecht ;)