ZitatOriginal von Brainbug666
schon mal mit jagen im wald versucht?
Gibt's im Allgäu Leoparden
ZitatOriginal von Brainbug666
schon mal mit jagen im wald versucht?
Gibt's im Allgäu Leoparden
ZitatOriginal von Zwilling
Jeder Haftpflichtschaden
Stimmt so auch nicht... Meinen haben sie ohne jedes Problem reguliert, mit Gutachter auf der Gegenseite.
ZitatOriginal von Zwilling
Kriminelle Energien entwickeln dabei besonders die HUK, AXA und neuerdings die DEVK, da sie gegen geltendes Recht verstossen.
Ob das von der Meinungsfreiheit gedeckt ist?
[EDIT] Bleibt sachlich, Jungs!
Anhand der Unfallspuren. Aber das weiß Bernhard besser.
ZitatOriginal von hennawob
Und wie nennst Du das "verars**en" des Hintermannes durch unnötige/irreführende/nicht den Absichten entsprechende Benutzen diverser Lichtzeichen?
Nicht strafbar.
ZitatAlles anzeigenOriginal von dennis
ja aber woher will der Richter wissen ob er wirklich nicht gebremst hat
daher auslegungssache vom Richter
Gruss
dennis
Der Richter muss aber überzeugt sein, dass der Vordermann gebremst hat - wenn er das nicht ist, spricht er in dubio pro reo frei :P. Aber mit dem Beweisargument kriegt man jeden schön konstruierten Fall kaputt ;).
ZitatOriginal von hennawob
Das möchte ich an dieser Stelle auch mal glauben...denn ich kann mir nicht vorstellen, wenn man "Selbstjustiz" ausübt, durch das antippen der Bremse, daß man ohne irgendwelche Strafen/Teilschuld davon kommt...
Muss mich doch ein bisschen wundern... Wenn das vordere Fahrzeug seine Geschwindigkeit nicht verringert, kann ein eventuelles Auffahren nur durch den Hintermann verursacht sein. Und "Selbstjustiz" find ich schon hart - immer dran denken, der Vordermann wrd gerade genötigt.
Ganz anders natürlich, wenn der Vordermann tatsächlich bremst, also langsamer wird. Dann kriegt er zurecht eine Teilschuld. Hab ja nie was anderes geschrieben.
ZitatOriginal von dennis
So ein Schmarrn
Ich würd's nicht schreiben, wenn ich's nicht belegen könnte. So entschieden vom OLG Köln, NZV (= Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht) 1997, S. 318 - IMO zurecht, denn das Antippen des Bremspedals ist keine "Gewalt" i.S.d. § 240 StGB.
ZitatOriginal von dennis
wetten! :O
Lass gut sein
ZitatOriginal von syncros
wir wärs mit rechts rüberfahren??
War für mich so selbstverständlich, dass ich's nicht geschrieben hab. Sofern möglich, ist das die einzig richtige Reaktion. Mir ging's um die Situationen, in denen das aus Verkehrsgründen nicht möglich ist.
Die Übungsfahrten waren ein Spaß.
ZitatAlles anzeigenOriginal von V5-4motion-Boy
Hi
wo hast du denn deinen Löscher eingebaut??
Matthias
Evtl. Pic
Befindet sich seit fast 30.000 km eingewickelt in eine Warnweste links in dem Fach (--> Variant), wo das Warndreieck oder der Verbandkasten reingehört - keine vernünftige Lösung. Bewegt sich da drin aber keinen Millimeter.
Jap, beim ersten Mal. Wenn man's weiß und "übt" (bei einer meiner zahlreichen Touren über die AB, dauerlinks, Tempo 80, wartend auf einen Drängler ), kann man durchaus mit links bremsen - aber wie gesagt, mir geht's nur um das Leuchten der Birnchen. Ist übrigens nach der Rechtsprechung keine Nötigung - die begeht der Hintermann.
ZitatOriginal von Golf3_1.8T
Optimal fürs Auto ist Kohlensäure, noch besser ein Schaumlöscher mit Imprex-Schaummittel (bspw. von Gloria).
Pulver ist innen in der Tat blöd. Votiere auch für Schaum. Ich hab einen 2 kg-Schaumlöscher - wie gesagt, gedacht für Entstehungsbrände.
ZitatOriginal von henrikhh
Also, wenn ihr erziehen wollt, dann studiert irgendwas auf Lehramt und ärgert dann kleine Kinder!
Der Plural macht mich stutzig - bei mir stand "ohne die Geschwindigkeit zu verringern". Mit rechts auf dem Gas bleiben und mit links die Bremse antippen, meinte ich damit...
ZitatOriginal von Golf3_1.8T
Und nebenbei....was hast Du mit dem Ding vor?
Die vollständige Bezeichnung lässt es doch irgendwie erahnen
Ich bin privat mal auf der AB zu einem Entstehungsbrand an einem Pkw dazugekommen. In der Phase hätte man das Feuer leicht löschen können, der Schaden wäre minimal gewesen, Na ja, es war Sonntag, also kein Lkw-Verkehr, ich hatte, weil damals noch nicht bei der Feuerwehr, auch keinen Löscher dabei - Ergebnis: Bis zum Eintreffen der Feuerwehr stand das Fahrzeug im Vollbrand.
Wer sowas einmal erlebt hat, sieht den Sinn eines Feuerlöschers im Auto ein ;). Es geht nämlich eigentlich immer klein los :D.
§ 50 X StVZO:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
Beantwortet das Deine Fragen?
Ich würde mich um eine optisch tragbare Lösung bemühen; die Eitelkeit in Sachen cleanes Fahrzeugheck lässt spontan nach, wenn man des Nachts mit Elektrikausfall auf der Landstraße liegen bleibt... Will sagen: Die Reflektoren sind nicht umsonst vorgeschrieben.