Was Dir zuerst mal klar sein muss: Die Strafsache bei der StA hat nichts damit zu tun, ob Du Deinen Schaden ersetzt kriegst - das eine ist die strafrechtliche, das andere die zivilrechtliche Seite.
Was die Unfallaufnahme durch die Polizei angeht: Wenn ich rückwärts in eine zu enge Lücke einparke, werde ich das vor mir stehende Fahrzeug gerade mit meiner rechten an seiner linken Seite streifen - soviel zu deren Argumentation. Die scheinen ja echt überhaupt keinen Bock gehabt zu haben... Denk mal drüber nach, ob Du das nicht im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde verfolgen willst :).
Wenn Dein vermeintlicher Unfallgegner häufiger bei Dir in der Ecke parkt: Miss unbedingt noch mal die Höhe aus, in der an seiner Stoßstange die Lackantragungen zu sehen sind - wenn die auf derselben Höhe wie bei Dir sind, ist das ein weiteres Argument gegen ihn.
Ansonsten: Viel Glück ;)!