Beiträge von Nuffolino

    In der StVO steht dazu gar nix, wenn schon in der StVZO ;) - und kurzes Nachlesen ergibt:


    § 53d Abs. 2 StVZO
    "Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein."


    Rechtlich also kein Problem!

    Manuelle Klima - ich bereue aber mittlerweile, nicht die paar Euro mehr für eine Climatronic investiert zu haben. Bei den aktuellen Temperaturen mach' ich immer erst Fenster auf, Klima & Umliuft an, Temperatur auf min. und Gebläse auf 3 - nach 'ner Zeit dann Fenster zu und Gebläse nach Bedarf. Funktioniert prima :).

    Die Box von KW-Systems ist nicht vergleichbar mit dem eBay-Billig-Schrott, sondern eine echte Alternative zum Chiptuning - einer der Mods in einem großen, großen, großen anderen Forum :) hat da diverse Male drüber geschrieben...

    Zitat

    Original von semah
    Nööööööö!
    Wird nicht übernommen :D 8)


    Gegen pure Besserwisserei ist einfach kein Kraut gewachsen - natürlich zahlt das die TK. Genau der genannte Fall (Tür aufgebrochen, Radio raus, dabei noch MIttelkonsole ruiniert) ist bei mir schon beglichen worden. Schau halt mal in Deine Versicherungsbedingungen...

    Vermutlich schon, aber Du müsstest es ggf. in einem weiteren Verfahren durchsetzen...


    Die Dienstaufsichtsbeschwerde kostet Dich nicht viel Zeit und landet meines Wissens auf jeden Fall in der Personalakte - und je mehr da drin sind, umso eher gibt es Probleme bei der nächsten Beförderung :D. Aber im Ernst: So ein dämliches Verhalten würde ich mir nicht bieten lassen.

    Zitat

    Original von AndreasK
    Na ja, die Fahrzeugbreite wird aber ohne Spiegel gemessen. Ich weiss allerdings nicht, wie breit die Spiegel seitlich rausstehen dürfen ...


    Gruß,
    Andreas


    Ohne in die entsprechenden Anlagen zur StVZO geschaut zu haben: Sie dürfen sicher rechts so weit rausstehen wie links - das ist mit Sicherheit kein Problem...

    Was Dir zuerst mal klar sein muss: Die Strafsache bei der StA hat nichts damit zu tun, ob Du Deinen Schaden ersetzt kriegst - das eine ist die strafrechtliche, das andere die zivilrechtliche Seite.


    Was die Unfallaufnahme durch die Polizei angeht: Wenn ich rückwärts in eine zu enge Lücke einparke, werde ich das vor mir stehende Fahrzeug gerade mit meiner rechten an seiner linken Seite streifen - soviel zu deren Argumentation. Die scheinen ja echt überhaupt keinen Bock gehabt zu haben... Denk mal drüber nach, ob Du das nicht im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde verfolgen willst :).


    Wenn Dein vermeintlicher Unfallgegner häufiger bei Dir in der Ecke parkt: Miss unbedingt noch mal die Höhe aus, in der an seiner Stoßstange die Lackantragungen zu sehen sind - wenn die auf derselben Höhe wie bei Dir sind, ist das ein weiteres Argument gegen ihn.


    Ansonsten: Viel Glück ;)!