Fürn Auto, dessen Heck über 10 Jahre alt ist würde ich nicht so viel Geld ausgeben
Ausserdem macht der 2.0L keinen Spass.
Beiträge von BoraVarTDI
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Werd mir vermutlich nächstes Jahr den neuen Corsa mit dem 125PS Diesel gönnen um den aktuellen abzulösen.
Irgendwie hab ich die Kleinen aus Rüsselsheim lieb-gewonnen.
Ist Wie Gokart-fahren, nur schneller
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Ganz klar der TDI.
der FSI ist die totale Krücke. Auf dem Papier sind zwar beide vermutlich ähnlich schnell, aber TDI-Fahren macht einfach zig mal mehr Spass =)
Nm for life!
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Wenn die gute Frau ne neue Stoßstange will dann wird sie die bekommen, sofern der BMW nicht gerade ne uralte Ranzkarre ist.
Wenn sie Sagt, dass die Stange kaputt ist wir der BMW-Meister ihr zustimmen, und die Versicherung wird dem nicht widersprechen..
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Ich nutze KabelBW HSI 6000 und bin sehr zufrieden.
-Keine Zwangstrennung
-Innerhalb von 3 Jahren kein Ausfall (zumindest keinen bemerkt)
-bis zu 750k Downstream -
Weil Bund sinnlose Zeitverschwendung ist, und Zivi nur Zeitverschwendung
edit: @Topic: Schriftliche Bewerbung mit Begründung warum du da hin willst, oder einfach Anrufen.
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Nö.. Warnleuchten haben orange zu sein...
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Laut STVO § 52 dürfen nur bestimmte Fahrzeuge mit diesen Kennleuchten (Gelb oder Blau) ausgerüstet sein, d.h. man darf sich die nicht mal eben ans Auto schrauben.
Im Pannenfall darf man allerdings eine abnehmbare Gelbe Rundummkennleuchte am Fahrzeug anbringen. Dies aber nur im Stand. Wenn abgeschleppt wird ist diese Leuchte zu entfernen.
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Frag doch einfach mal deinen Händler... Der kann dir im Gegensatz zu den Leuten hier nämlich eine verbindliche Antwort geben... (am besten schriftlich )
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Zitat
Original von 1.9TDI-Power
nen kumpel meinte auch sein corsa 1.7dti mit 75ps fährt nach chiptuning 220Nicht mit dem Seriengetriebe, da ist bei 210 (Tacho) nämlich Begrenzer angesagt. Zumindest bei meinem 1,7cdti mit 100PS, aber nur mit den 16Zöllern. Jetzt mit den 17" geht wesentlich weniger
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Zitat
Original von greenR32
wozu brauch man ABS wenn das auto dadurch viel später steht
...weil der Bremsweg sonst nur durch den Baum verkürzt wurd, der am Kurvenrand steht... -
Probiers mal bei QSC. Da gibts Dsl auch ohne Telefonanschluss.
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5. Wiederzulassung nach mehr als 18 Monaten Stilllegung
Die Frist für eine vorübergehende Stilllegung ist auf 18 Monate beschränkt. Nach Ablauf dieser Frist ist eine erneute Begutachtung gemäß § 21 StVZO, die so genannte "Vollabnahme" erforderlich.
Das Gutachten nach § 21 StVZO muss von einem amtlich anerkannten Sachverständigen an einer TÜV-STATION ausgestellt werden, an der wir Sonderabnahmen durchführen. Sie finden diese über den Link http://www.tuev-nord.de/OTS/sti_start.aspx -> Termin bei Ihrer TÜV-STATION. Dort sind die Adressen und die angebotenen Dienstleistungen aufgeführt.
Wenn der Sachverständige Ihr Fahrzeug begutachtet und die Übereinstimmung mit den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen festgestellt hat, erstellt er das Gutachten nach § 21 StVZO. Damit können Sie zu der für Ihren Wohnsitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde ("Zulassungsstelle") fahren, um das Fahrzeug zuzulassen. Dort werden die Zulassungsbescheinigungen für Ihr Fahrzeug ausgestellt und das amtliche Kennzeichen zugeteilt.Für die Begutachtung muss jedes Fahrzeug versichert sein, weil unsere TÜV-STATIONEN öffentliches, für jedermann zugängliches Gelände sind. Sie benötigen für die Fahrt zu unserer TÜV-STATION Kurzzeitkennzeichen, die Sie bei Ihrer Zulassungsstelle bekommen. Wenn Ihnen ein Händler seine roten Kennzeichen zur Verfügung stellt, können Sie auch diese verwenden.
Quelle: http://www.tuev-nord.de
manchmal wäre Googeln schneller als Thread-erstellen