Beiträge von hctobi

    Hmmm, ich weiß nicht recht ob ihr es euch nicht etwas zu einfach macht.


    Ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht und Deine Auktion angeschaut. Was hast Du denn geschrieben? Das er in Ordnung ist und immer ohne Probleme lief? Hat er das auch tatsächlich gemacht, hat er funktioniert kurz bevor Du ihn ausgebaut hast? Gibt es dafür Zeugen die dem zustimmen, dass er funktioniert hat?


    Klar ist die Sache mit den Privatverkäufen mysteriös, aber dass sich kein Gericht der Welt damit beschäftigt ist so nicht ganz richtig.


    Es könnten hier schließlich auch Straftatbestände erfüllt sein. Wenn Du beispielsweise wissentlich falsche Angaben machst und dann Schrott verschickst begehst Du einen Betrug. Ob sich das jetzt um 80 Euro dreht oder um 20000 ist egal.


    Sorry, ich muss das von Beiden Seiten sehen. Ein Kumpel von mir hat nämlich vor kurzem tatsächlich nen defekten Wechsler zugeschickt bekommen der als i.O. angepriesen wurde.


    Beste Grüße

    Hm, also ich finde irgendwie nicht Dein konkretes Problem in dem Posting. Erstens: Warum sollten sie Blaulicht oder Martinshorn einschalten, also Sonderrechte wahrnehmen. Das braucht man, wenn man sich schnell fortbewegen will oder vor einer Gefahrenstelle warnen will. Beides lag hier nicht vor.
    Zweitens gibt es keine Regel wie lange du gemessen werden musst. Selbst wenn es nur eine Minute war bist Du schließlich zu schnell gefahren. Drittens steht nirgends geschrieben, dass man dir das Video zeigen muss. Ein Foto bei ner Geschwindigkeitsmessung bekommt man auch nicht immer zugeschickt. Zwar wäre es besser, Dir Dein Fehlverhalten direkt vor Augen zu führen aber es muss nicht gemacht werden.
    Auf irgendwelche Toleranzen und Abzüge einzugehen erspare ich mir, nachdem Du geschrieben hast, dass Du innerorts mit 120 gemessen wurdest. Da kann ich nur :rolleyes:


    Freu Dich wenn Du jemals Deinen Führerschein wiederbekommst.


    Edit: Sehe grade das Du nochmal geschrieben hast. Also bei Provida Fahrzeugen die nachfahren werden gemessene Nachkomamstellen gestrichen. Das heist bei 140,82 Km/h werden daraus 140 Km/h. Davon werden 5% Toleranz zu Deinen Gunsten abgezogen. Das messverfahren wird über eine Strecke von ca. 700 m durchgeführt. Wodurch Geschwindigkeitsspitzen ehh ausgeglichen werden. Wenn er zu dir 120 Km/H gesagt hat dürfte das bereits der vorwerfbare Wert sein.


    Die Frage zum Abstand verstehe ich immer noch nicht. meinst Du der ist zu klein oder zu gross gewesen oder wie?

    Poste dann bitte mal hier rein ob du es zum laufen bekommen hast oder nicht.


    Ich habe es nämlich deshalb sein lassen, weil einem jeder erzählt das es nicht geht bei nem Benziner.


    Danke

    Alles klar, danke für die Infos.




    Du brauchst dafür kein Dokument sondern nur den Gesetztestext den ich oben auch schon zietiert habe bzw. mir schon gedacht habe. Einschlägig ist §60 StvZO


    Absatz II, Satz 7: Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.


    Wenn nicht mal der TÜV meckert muss es ja in Ordnung sein.


    Scheiß doch drauf ob sich die Antenne biegt...die meisten von den Streifenwagen sind ehh ziemlich fertig mit der Welt.....um es mal vorsichtig auszudrücken. :D

    Mich würde mal interessieren ob Du das vordere Kennzeichen so hast eintragen lassen. Oder hast Du das nur so an die linke seite geschraubt, würde man das eingetragen bekommen? Oder gab das noch nie Stress.


    Habe grade mal den Gesetzestext gewälzt und da steht das das Kennzeichen aus einem Winkel von 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse "auf ausreichende Entfernung" lesbar sein. Coole Idee eigentlich.

    Zitat

    Original von syncros
    das ist schwachsinn, die haftplichtversicherung muß blechen, kann ihn aber bis zu einem gewissen betrag in regress nehmen ;)


    Geht´s noch? Ich würde mal überlegen wie Du hier mit anderen Leuten redest. Ich lasse mir sicher nicht von Dir erzählen was Schwachsinn ist.
    Ausserdem wiedersprichst Du Dir selbst mit dem zweiten Halbsatz. Das die Versicherung ihn später in Regress nimmt lässt die Situation natürlich völlig anders aussehen. :rolleyes: Ich lach mich tod. Ich versuche hier an seine Vernunft zu appelieren und dann kommt ein Mensch der sich richtig gut auskennt wie Du... ?( Zum Schiessen und zum Kopfschütteln. Wenn Du Dich so toll aus kennst dann sag mir doch bitte mal bis zu welchem Betrag das Deiner Meining nach geht. Je nach Versicherungsvertrag und Ausschlußklauseln muss die Versicherung genauso wenig bezahlen wie wenn jemand beispielsweise betrunken fährt und Unfälle verursacht. :evil:

    Also: So, wie Du derzeit mit Deinem Auto rumfährst ist die Betriebserlaubnis erloschen. Das heisst: Wenn Du von einem Pol. Beamten angehalten wirst und der genau das feststellt erwartet Dich ein Bußgeld von 50 Euro, sowie drei Punkte in Flensburg (so wie eine Nachschulung wenn Du noch in der Probezeit bist) und wenn der Halter des Fahrzeuges eine andere Person ist bekommt auch der 50 Euro Bußgeld und drei Punkte in Flensburg. Damit sind Fahrer und Halter des PKW verpflichtet für die Verkehrstauglichkeit eines Fahrzeuges Sorge zu tragen. Natürlich bekommst Du auch eine Mängelkarte um den Wagen wieder in Ordnung bringen zu lassen (In Deinem Fall das Gewindefahrwerk eintragen zu lassen)


    Was aber meiner Meinung nach viel gravierender ist ist die Tatsache das keine Versicherung der Welt Deinen Schaden oder den Schaden eines eventuellen Unfallgegners komplett zahlen würde wenn Du mit einem Auto mit erloschener BE rumfährst. Das muss Dir klar sein. Viele Leute denke jetzt immer an Unfälle ala Kratzer in Stoßstange oder sonstwas. Aber ich habe schon Unfälle gesehen zum Beispiel mit getöteten Fußgängern, da kommen richtig extreme Kosten auf Dich zu wenn die Versicherung nicht zahlt. Also kann ich Dir nur raten den Mist so schnell wie möglich eintragen zu lassen.


    P.S.: Ob Du nen Termin hast oder nicht würde mich nicht die Bohne interessieren, das erzählt uns sowieso jeder. Genau wie: Ich wusste garnicht das das Auto tiefer gelegt ist. Ich habe das schon so gekauft. :rolleyes:


    Ganz blöd sind Polizisten auch nicht.

    Vermutlich wusste er das nicht und hat es einfach versucht? Hoffe Du bekommst es als Einbruchversuch durch. Wenn es "nur" eine Sachbeschädigung bleibt wird die Versicherung wohl nicht zahlen.

    Hab nochmal ein Update zu der ganzen Sache:
    Ich habe den Wagen abgeholt, da hat mir der Servicemeister gesagt es sei noch etwas kaputt. Im Kombiinstrument leuchtet nämlich seit der "Reparatur" die ESP Leuchte. Er sagte mir sie hätten den Wagen dann nochmal an das Diagnosesystem angeschlossen und festgestellt, dass irgendein Geber an der Nockenwelle defekt sei.
    Vor der Reparatur war diese Kontrolleuchte nicht am leuchten.
    Ich habe dann gefragt, ob ich trotzdem mit dem Wagen fahren könne da ich ihn über dieses Wochenende brauche. Das wurde bejaht. Heute fahre ich nun mal aus der Stadt raus und stelle fest, dass er das Gas garnicht richtig annimmt und weniger Leistung hat.


    Nachdem ich nun von euch weiß, dass die den Zahnriemen runter nehmen mussten denke ich das die Zündung nicht passt. Eventuell haben sie den Riemen um einen Zahn versetzt aufgelegt??? Also irgendwas passt da überhaupt nicht.
    Kann nur sagen das ich echt tierisch enttäuscht bin vom Service der Firma Gessner und Jacobi in Hannover. 600 Euro und der Wagen ist immernoch nicht in Ordnung. Werde veruschen den Wagen noch am Monatg zu einer anderen Firma zu bringen und wieder nicht fahren übers Wochenende *kotz*

    ok ok, ich sehe jetzt schon das der stundenlohn an sich recht strittig ist und die reparatur der wasserpumpe anscheinend doch aufwendiger ist als ich dachte. ich kannte den spaß noch von meinem zweier GTI, da war das für mich als Laie innerhalb von 1,5 Stunden locker gemacht. Aber anscheinend ist die technik nicht wirklich servicefreundlicher geworden.


    Egal ob die Rechnung jetzt ok ist oder nicht, ich finde es schade das man mir nicht wenigstens angeboten hat bei der gelegenheit gleich günstig den zahnriemen neu zu machen. Danke schonmal für die freundliche Hilfe. Beste Grüße

    Zitat

    Original von Antje
    in Absatz zwei von § 138 is doch der Wucher geregelt ;) und ob das steigern nur ne invitatio ad offerandum is oder nicht, is ja eigentlich egal, also hilft bei der frage hier eigentlich net weiter!


    es könnte ein auffälligen Missverhältnis der Leistung zur Gegenleistung stehen (also wenn die mehr als 200% beträgt), also das Porto im Verhältnis zur Lieferungsleistung, denn nur darauf bezieht sich das ja und nicht auf die Kaufsache! Fraglich is nur ob man unerfahrenheit oder ähnliches bejahen kann bei Verbrauchen, wohl eher nicht!


    aber wer will da schon klagen oder irgendwas unternehmen :P


    Na dann subsumier doch selber mal ;)


    Also so oder so sehe ich auch keine der Alternativen im §138: "unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen" verwirklicht. Dieser dreisten Abzocke müsste man wohl anders versuchen beizukommen. X(


    Beste Grüße


    Also gegen die guten Sitten verstößt ein solches Rechtsgeschäft ja nun nicht. Auch eine Zwangslage kommt kaum in Frage. Zivilrechtlich ist hierbei das Problem, dass eigentlich kein Wirksamer Kaufvertrag durch das Bieten abgeschlossen wird. Vielmehr handelt es sich beim Bieten um die Unterbreitung eines Angebotes des vermeintlichen Käufers die Ware zu den angegeben Bedingungen die Ware zu kaufen. Dieses Angebot kann der Verkäufer dann annehmen oder ablehnen, auch wenn das ablehnen gegen die Ebay-Richtlinien verstoßen würde.


    Wenn tatsächlich jemand so blöd ist und praktisch ein Angebot zum Kauf der Ware zu den Bedingungen abgibt ist er meiner Meinung nach selber Schuld.


    Ob sich jemand des Wuchers gem. §291 StGB strafbar macht steht ja auf einem ganz anderen Blatt.