Also,
zu dem "da steht nix in den AGB": Da steht sehr wohl was drin und das auch völlig zu Recht: Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
So, jetzt ist die Frage: Über was lautet der Kaufvertrag? Hast du einen Kaufvertrag abgeschlossen über Felgen, noch einen mit den Reifen und hast dann gesagt, du würdest die Reifen gerne auf den Felgen haben? ODER: Hast du einen KV über die Felgen mit aufgezogenen Reifen?
Im zweiten Fall wäre meiner Ansicht nach die Sache klar: Du hast einen Kaufvertrag über Reifen auf Felgen (Komplettrad), den du fristgerecht widerrufen und ohne Beschädigungen zurückgesendet hast. Dann sagt das Gesetz, dass die gegenseitigen Leistungen zurückgewährt werden müssen, außer du hättest die Sache beschädigt und könntest sie nun nicht mehr in einwandfreiem Zustand zurücksenden. Das ist aber hier ja nicht so.
Also ist dein Gegenüber dann nicht abzugsberechtigt.
Grüße, Dennis