an alle Juristen unter euch!

  • Hallo,


    hoffe hier hat jmd richtig Ahnung von dem was ich gleich ansprechen werde :)


    also, ich hab Felgen bestellt, als Komplettrad mit Reifen.


    Die Felgen kamen an, alles i.O., leider entsprachen Sie absolut nicht meinen Vorstellungen und ich habe sie heute wieder an den Händler zurück gesand.
    von 4 Felgen wurde nur eine entpackt, und direkt wieder eingepackt da hässlich :)
    also, 0 gebrauchsspuren -woher auch?!-


    als ich dem Händler meinen Entschluss mitteilte, schrieb er das hier zurück


    Hallo Herr Michels,


    wir müssen Ihnen da die Felgen jetzt demontiert sind 20% abziehen, was dann 280,00 € sind.


    Bitte geben Sie uns Ihre Bankangaben noch mal durch wir werden die 1120,00 € auf Ihr Konto überweisen.


    Mit freundlichen Grüßen


    xxxxxx xxxxxx
    Geschäftsleitung




    das kann doch nicht rechtens sein oder?
    Selbst wenn der jetzt die Reifendemontieren muss, a) merkt man das nicht und b) darf der mir wohl kein Geld dafür abziehen, in seinen AGBs stand das auch incht drin!


    Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, mir reicht shcon dass ich fast 60€ für den Rückversand zahlen musste, ich sehe nicht ein weitere 280€ zu Verlieren, wo ich die Felgen netmal wirklich angefasst hab!


    mfg
    Markus

  • Wo hast Du denn die Räder gekauft? Im Internet?


    Falls Du sie im Internet gekauft hast, bitte den Link....

  • Also,


    zu dem "da steht nix in den AGB": Da steht sehr wohl was drin und das auch völlig zu Recht: Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.


    So, jetzt ist die Frage: Über was lautet der Kaufvertrag? Hast du einen Kaufvertrag abgeschlossen über Felgen, noch einen mit den Reifen und hast dann gesagt, du würdest die Reifen gerne auf den Felgen haben? ODER: Hast du einen KV über die Felgen mit aufgezogenen Reifen?


    Im zweiten Fall wäre meiner Ansicht nach die Sache klar: Du hast einen Kaufvertrag über Reifen auf Felgen (Komplettrad), den du fristgerecht widerrufen und ohne Beschädigungen zurückgesendet hast. Dann sagt das Gesetz, dass die gegenseitigen Leistungen zurückgewährt werden müssen, außer du hättest die Sache beschädigt und könntest sie nun nicht mehr in einwandfreiem Zustand zurücksenden. Das ist aber hier ja nicht so.


    Also ist dein Gegenüber dann nicht abzugsberechtigt.



    Grüße, Dennis

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