Hallo zusammen,
zum Thema Garantie + Kulanz bei Volkswagen speziell PKW nicht NFZ möchte ich folgendes einmal kundtun .....
Volkswagen gewährt grundsätzlich auf die Technik und Karosserie 2 Jahre Garantie
bis 30 Monate fast immer 100 % Kulanz
bis 36 Monate 70 % Kulanz (in Ausnahmen bei bekannten Produktionsmängeln auch bis 36 Monate 100 %)
im 4. Jahr evtl. noch 50 % Kulanz muß meist dem techn. Aussendienst vorgestellt werden.
Bei Lackfehlern 3 Jahre Garantie
bis 42 Monate fast immer 100 % Kulanz
bis 48 Monate mind. noch 50 % Kulanz (in Ausnahmen bei bekannten Produktionsmängeln auch bis 48 Monate 100 %)
entscheidet aber nur der lacktechn. Außendienst
Nach 48 Monaten also 4 Jahren Kulanz nur noch über den Außendienst möglich
Durchrostung bei den neueren Fahrzeugen ab 2001 12 Jahre Garantie
Kulanz ist danach kaum noch zu erhalten.
12 Jahrge sind auch genug Zeit um derartige Schäden festzustellen .....
Desweiteren sei angemerkt das Volkswagen Kulanz nicht geben muß !!!
Dieses ist eine freiwillige Leistung des Herstellers aus kulanten Gründen für den "guten" Kunden. Daher auch der Name "Kulanz"
Diese besondere Leistung erhalten nur Kunden, welche Ihre Servicearbeiten ausschließlich in einem VW/Audi Betrieb durchführen lassen und dieses durch die Stempel im Serviceplan nachweisen müssen.
Ist ja auch verständlich , Warum soll Volkswagen für die Kosten aufkommen der Kunde sein Geld aber lieber in einer freien Werkstatt investiert, weil sie günstiger ist oder warum auch immer.
Also Merke:
in der Garantiezeit ist es egal wo ich den Service durchführen lasse nach der neunen GVO darf ich Inspektinen nach Herstellervorschrift überall durchführen lassen wenn diese nach den Vorgaben des Herstellers erfolgt.
Die Garantie von 2 Jahren leidet darunter nicht.
Wenn es aber zu einem Kulanzfall kommt nach Ablauf der 2-Jahres Garantie oder der 3-Jahres-Lackgarantie
dann schaut man sehrwohl auf den Serviceplan .....
Ich weise ausdrücklich darauf hin, das die gemachten Angaben auf eigene Feststellungen und Erfahrungen beruhen.
Änderungen in den Garantiebedingungen, welche von Volkswagen ja öfters möglich sind, wurden nicht berücksichtigt