Beiträge von Frankyboy1960

    Nabend zusammen,


    Leider wurde mein Download gelöscht warum auch immer ....
    habe es selber erst heute Abend bemerkt.


    Hier also der neue Link.
    Hoffe der hält mal etwas länger :D


    http://uploaded.to/?id=meq2k4


    Viel Spass beim Ausprobieren des neuen Lackschadenkataloges
    Aber wie gesagt es ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem vollständigen Werk, welches gut 200 Seiten dokumentierte Lackschäden enthält.


    Lasst mal von Euch hören /lesen wie Euch das Werk gefällt oder wo man noch was verändern oder verbessern könnte


    Gruß


    Franky

    Nun da muß ich Dir widersprechen Cult 8V. der echte Nano-Klarlack nicht einer der inzwischen vielen Nachproduktionen bringt schon was eine längere Glanzphase des Lackes von gut 2 Jahren ohne sichtbare Kratzspuren !! danach werden die an der Oberfläche abgelagerten Nanopartikel langsam auch den Witterungs und Reinigungsbedingungen zum Opfer fallen.
    Diese gehärtete Oberfläche im Klarlack (denn mehr ist es ja nicht) hält nicht ewig das stimmt. Diese Härte hat natürlich auch nachteile bei extremgroßen und schnell heranfliegenden Objekten wie Steinschläge kann es schon mal zu Klarlackausbrüchen kommen die aber 1 mm nicht überschreiten sollten. Alles was größer ausbricht deutet auf einen Verarbeitungsfehler hin (fehlerhaftes Anschleifen).


    MAn muß sich einfach mal mit der Materie Beschäftigen und dann entscheiden ob sich der relativ hohe Aufpreis zu einem normalen Klarlack rentiert wenn man bedenkt das nur gut 2 Jahre volle Härte und Kratzbeständigkeit gewährleistet werden. Danach können (müssen aber nicht) bereits leichte NMicroscratches entstehen.


    So nun noch einen schönen sonnigen Mittwich


    Euer Franky

    Hallo nochmal,


    Aha, nun bin ich etwas schlauer.
    Du hast aus der kleinen Delle mit dem Kratzer einen VK Schaden gemacht.
    Wenn der Sachverständige, der sich den Schaden angesehen hat hier keine Beilackierung freigegeben hat dann kann es inder Tat zu derartigen Farbabweichungen kommen.
    Natürlich finde ich auch das es nicht gerade toll aussieht. Aber bei einem Kaskoschaden hat nunmal die Versicherung das Sagen und nicht der Kunde. Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte Anspruch auf Wiederherstellung der Sache in den alten Zustand also auch optisch ohne Beeinträchtigung.


    Bei Kaskoschäden sagen die Versicherer oft hier herrscht Schadenminderungspflicht, also nur das allernötigste reparieren, kostet ja unser Geld :D
    Nein aber im Ernst hier solltest Du mal mit dem zuständigen Sachverständigen Telefonieren und Ihn auf eine Beilackierung hinweisen welche hier erforderlich ist weil silber nunmal zu den Problemfarben gehört, welche nicht auf Stoß lackiert werden können ohne das ein Unterschied erkennbar ist. Die Gründe dafür sind den Versicherungen auch bekannt.


    Im Übrigen ist eine Beilackierung ein anerkanntes Verfahren zur Farbtonanpassung und wird in vielen Fällen von den Versicherern auch anerkannt gerade bei neuen Fahrzeugen.
    Normalerweise ist dieses die Aufgabe der Reparaturfirma solche Sachen zu klären denn die können besser Argumentieren und verdienen damit Ihr Geld.


    Auch eine Nachbesserung kannst Du nur von der Ausführenden Firma verlangen den Mangel behebt Deine Versicherung ja eh nicht wie Du selber weisst..


    ICh hoffe nur das Dir die Versicherung einen autorisierten VW-Partner als Lackierer genannt hat denn sonst könntest Du in Zukunft bei dem Bauteil Probleme mit der 12-Jahres Durchrostungsgarantie bekommen.
    Dein LAckierer gibt nur 2 Jahre Garantie denk ich mal. Aber wenns danach Korrodiert ????? Dann wirds Dein Problem nicht mehr seines oder das vom Hersteller.


    Darum ist das mit der Weisungsfreiheit der Versicherer so eine Sache ......




    Aber Ein Gespräch mit dem Sachverständigen und der Lackiererei sollte da schon helfen.


    Es gibt ja noch viele andere Versicherungen die auf Kundenjagt sind oder ?



    Gruß


    Franky

    Hallo nochmal zusammen,


    ich war leider ein paar Tage im Urlaub und konnte diesen Thread daher nicht zeitnah verfolgen.
    Habe daher nur im Schnelldurchlauf mal alles überflogen um zu sehen was nun aus Deiner Sache geworden ist Chemist.


    Repariert ist Dein Wagen ja nun hat das der Hersteller jetzt im Rahmen der Gewährleistung übernommen oder musstest selber bluten ????


    Wenn nur die Außenhaut lackiert wird ohne jegliche Farbangleichung kann es in der Tat zu farbabweichungen kommen.
    Um dieses im Sinne des Kunden zu verhindern gibt es das Mittel der Farbtonangleichung. Also das optische Anpassen der Reparaturlackierung an die Originallackierung. Dazu werden die beiden angrenzenden Bauteile partiell einlackiert und komplett mit Klarlack versiegelt.


    Dann wäre auch kein Farbtonunterschjied zu sehen gewesen.


    So und nun noch mal etwas zum Thema Überbeschichtung.


    Die Schichtstärke einer normalen Werkslackierung nur einmal lackiert liegt bei ca. 90 - 130 µm. Das ist korrekt.
    Eine Überbeschichtung also eine unzulässige nicht mehr aktzeptabele Lackschicht fängt erst bei 300 - 350 µm
    also 0,3 -0,35 mm an. Der Grund dafür ist ganz einfach gefunden.
    Eine korrekt angeschliffene Werkslackierung kann ohne weiteres 2 mal nachlackiert werden ohne das es zu optischen oder mechanischen problemen beim Lack kommen muß. Ein Abplatzen ist nur möglich wenn eine starke äußere Einwirkung vorausgeht. Also ein Aufprall oder ein tiefer Kratzer. Ansonsten bei kleinen Steinschlägen oder ähnlichem ist kein negativer Einfluß zu verzeichnen.


    Alles Oberhalb von 350 µm kann in der Tat zu beieinträchtigungen führen insbesondere größere Abplatzungen auch bei Steinschlägen. Die Folge wäre eine Korrosion welche dann zu einer größeren Instandsetzung führen würde.


    Deshalb sagen Fachverbände insbesondere Lackfachverbände und auch die Automobilhersteller das eine Grenze bei ca. 350 µm gezogen wird Ab wo eine Lackschichtstärke nicht mehr als i.O. angesehen werden muß



    So Ich möchte mich aber nicht weiter an gewissen polemischen Diskussionen beteiligen und hoffe hiermit noch eine brauchbare Abschlußinfo gegeben zu haben.


    Sollten noch spezielle Fragen hierzu anliegen, dann bitte an mich Privat.



    Im Übrigen hast Du in einem Punkt recht Chemist: Ein Lack dunkelt nicht mehr nach und der hellt auch nicht mehr auf wenn er erst einmal mit Klarlack versiegelt wurde.


    So, nun wünsche ich Euch einen angenehmen Wochenausklang



    Euer Franky

    Hallo zusammen,
    Also das Problem mit den Kratzern ist schon ein starkes Stück.
    Aber zu Deinem anderen Problem mit der erhöhten Lackschicht ist nicht einfach zu lösen.
    Eine werksseitige Nachlackierung einzelner Bauteile oder der gesamten Karosserie stellt keinen Mangel im Sinne der Gewährleistung dar so sagen es die Gewährleistungsbedingungen von Volkswagen und der meisten anderen Automobilhersteller. Nur ist es schon sehr schwer diese werksseitige Nachlackierung erst einmal einem potentiellen Käufer zu beweisen. Dieses wird nicht einmal im "Fisch"-System von VW festgehalten sondern nur im Werk auf der WBK der Wagenbegleitkarte eingetragen. Hier kommst du nur mit sehr guten beziehungen ran oder über einen Rechtsanwalt :rolleyes:
    Aber dann könntest Du einem Käufer wenigstens nachweisen das Du nichts dafür kannst das eine Nachlackierung vorliegt.
    Übrigens ist laut Volkswagen eine Lackschicht bis zu 350 µm noch als zulässig anzusehen und führt bei fachgerechter Lackierung zu keinerlei Beeinträchtigungen.


    Das ein Lack mit höherer Schichtstärke leichter zu zerkratzen ist ist mir nicht bekannt schließlich müssen ja höhere Kräfte aufgewand werden um bis zum Blech durchzukratzen oder irre ich mich da ?


    Der einzige Juckepunkt sind einfache Steinschläge welche dann tiefer eindringen ung ggf. zu größeren Abplatungen führen könnten (wenn der Untergrund schlecht angeschliffen ist).


    Volkswagen kann in diesem Fall nichts für Dich tun. Gegen Kratzer kann kein Hersteller der Welt etwas machen.
    Ob Dein LAck zu weich ist oder die Lackhaftung unzureichend kann nur ein Lacksachverständiger des Herstellers (K+L Außendienst) oder ein vereidigter Lacksachverständiger der Handwerkskammer herausfinden.


    Ich hoffe Dir ein wenig Frust nehmen zu können auch wenns wenig hilfreich klingt.
    Wenn Du weitere Fragen hast melde Dich per PN bei mir.


    Übrigens alle hellen Metallic Lacke sind schwer nachzulackieren.
    Der Grund liegt darin das der Hersteller von mehreren Lieferanten seine Lacke bezieht welche nie 100 % mit dem Ur-Muster überein stimmen. ICh glaube ca. 3 - 5 % Abweichung sind noch erlaubt.
    Aber wenn der eine 4 % zu dunkel und der andere 4% zu hell ist ..... genau dann haben wir 8 % was sehr wohl auffallen wird.
    Das gleiche Problem haben die Werkstätten mit den verschiedenen Lieferanten der Lacke.
    Also bitte nicht so dolle auf die Lackierer schimpfen. Das Geschäft wird immer schwerer.
    Eine Beilackierung ist da schon fast normal . Das führt dann schon mal zur Lackierung der angrenzenden Bauteile.


    und zu nightmare sei gesagt:


    Auch eine einfache Nachlackierung ist offenbarungspflichtig. Denn hier kann ein größerer Schaden vermutet werden oder zumindest liegt hier eine psychologische Hemmschwelle vor, diesen nachlackierten Wagen zu kaufen.


    Deshalb erhalten geschädigte eines Haftpflichtschadens auch bei einer Nachlackierung eine wenn auch geringe merkantile Wertminderung von der zuständigen Versicherung.


    Merkantile Wertminderung bedeutet beim KFZ-Schaden nichts anderes, als dass sich der Wert des Fahrzeuges am örtlichen Markt durch das Unfallereignis nach erfolgter Repaparatur verringert hat.
    Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Schäden an dem Fahrzeug aus technischer Sicht vollständig und ohne Folgen beseitigt wurden.
    Hintergrund dieser Betrachtung ist, dass zwei absolut identische Fahrzeuge, z.B. bei einer Gebrauchtwagenausstellung, nur aufgrund der Tatsache, dass das eine unfallfrei und das andere vormals unfallbeschädigt, in der Regel unterschiedliche Preise am Markt erzielen.


    Wer also wissentlich eine Nachlackierung verschweigt und es später rauskommt .....
    Na ja ich bin ja kein RA :]


    Übrigens gilt dieses nicht für den Hersteller, denn er muß ja trotz Nachlackierung seine Garantie und Gewährleistungsversprechen einhalten bei der Durchrostungsgarantie bis zu 12 Jahre !!



    Gruß


    Franky

    Moin zusammen,


    ich habe mir lange überlegt ob ich zu diesem Thema überhaupt etwas schreibe,
    denn hier ist bereits genug dazu gesagt worden.


    Zu Deinem Schaden lieber the_Rock
    Du fährst einen ziemlich neuen pereffektschwarzen Golf V
    Dieser ist nach Deiner Beschreibung vom Kotflügel bis zum Seitenteil mit einem mehr oder weniger tiefen Kratzer bschädigt.


    Jetzt gibt es in der Tat zwei Lösüngen


    Die 1. sehr Einfach aber auch nur einem geübten Hobbylackierer zuzumuten
    Wenn der Kratzer das Stahlblech noch nicht durchdrungen hat
    den Kratzer mit feinem Schleifpapier seitlich leicht anschleifen
    anschließend mit einem sehr feinen Pinsel und Wasserbasislack (was anderes gibt es leider nicht mehr) sauber den gesamten Kratzer auslegen, anschließend mit einem Fön trocknen.
    Danach die gesamte Kratzerlänge mit 2-K Klarlack versiegeln. Nach der Durchhärtung (ca. 24 Std. bei 20 Grad)
    Nun den ganzen Kratzer mit einem kleinen Schleifblock und einer Schleifblüte Korm 2000 glatt schleifen.
    Danach alles sauber aufpolieren am besten mit einer Excenterpoliermaschine, da es sonst zu häßlichen Hologrammen durch rotatives Polieren kommen kann.


    Fertig


    Aber leider nicht die perfekte Lösung für einen noch fast Neuwagen



    Die zweite Lösung hat Dir Zwilling bereits erläutert was heißt ganze Seite lackieren ... Hilft eben nix
    Wenn Du etwas qualitativ hochwertiges haben möchtest dann geht das nicht für 30 Euronen


    Bitte bedenke folgendes


    Möchtest Du Dein Fahrzeug mal wieder veräußern ?
    Was meinst Du wird Dir der Käufer für diese unfachmännische Pikassoarbeit abziehen ?
    Ist es weniger als Deine SB Bei der Vollkasko dann ist es ein gutes Geschäft


    Aber wenn es mehr wird ..... überlege nicht lange und lasse es in einer Fachwerkstatt durchführen.
    Du hast einen höheren Wiederverkaufswert und auch länger Spass an Deinem Fahrzeug


    Sorry, aber hier muß ich dem Bernhard (Zwilling) recht geben.
    Man sollte immer Kosten Aufwand und Nutzen vergleichen, sonst hast Du nachher das Nachsehen.



    Und zum Schluß noch einen kleinen Rat


    Nimm Die Antworten hier im Forum nicht immer gleich persönlich
    Hier werden leider zuviele unqualifizierte Fragen gestellt die natürlich auch nach einer solchen Antwort schreien.


    Wer also einen Schaden von gut 1.200 Euro an seinem Fahrzeug hat , denn so hoch schätze ich Deinen Kratzer mal ein
    sollte nicht nach einer 30 Euro Reparaturmethode suchen .......



    Au weia nun hab ich doch noch einen Roman abgelassen



    Gruß aus Niedersachsen



    Franky

    Hallo C0c0

    und herzlich willkommen hier im Forum,


    zu Deinem Problem mit den Harzen kann ich nur sagen das Du zufällig auf den richtigen Lösungsweg gekommen bist.
    Also Baumharze sind organisch und rropfen von den Ästen ab. Sie erhärten in ca. 24 - 48 Stunden.
    Deshalb ist es wichtig die klumpen frühzeitig zu erkennen und zu entfernen. Baumharze können derart stark auf dem Lack anhaften (Adhäsion) das man sie nur mit den richtigen Mitteln wieder gelöst bekommt.
    Am besten gehts in der Tat mit Alkohol (Isopropyl-Alkohol) dieser löst viele organische Stoffe an
    Isopropyl-alkohol tut dem eingebrannten Industrie-Autolack nix. Vorsicht ist nur bei frisch lackierten Flächen geboten, da auch der Alkohol als Lösemittel funktioniert und zu starker vermattung von frischen Lacken führen kann


    Also zu Deinem Problem:


    Einen Lappen mit Iso tränken und ein paar Minuten ca. 3 -5 sollten reichen auf die Flecken legen, danach vorsichtig die angelösten Harztröpfchen abwischen.
    Sollten noch minimale Ränder zu erkennen sein kannst du diese mit einer guten Politur mit leichter Schleifwirkung (8000er) polieren.


    Niemals die Harztropfen gleich ohne Vorbehandlung polieren !!!
    Diese können sich ablösen, in dem Polierteller oder Lappen kleben bleiben und häßliche Kratzer verursachen.


    Es ist nicht immer notwendig teure Spezialreiniger oder Polituren zu verwenden.
    Im Internet gibt es übrigens tolle Seiten mit Mütterchens Hausmittel gegen und für alles mögliche :D


    Also viel Erfolg beim Reinigen und Polieren



    Gruß


    Franky

    Moin zusammen,


    ist ja schon recht interessant zu lesen was Ihr so mit den Exkrmenten der Vogelwelt erlebt habt.
    In der Tat ist Vogelkot sehraggressiv und wirkt je nach dem was das Vieh gefressen hat auch extrem ätzend.
    Am schlimmsten sind die (fast) alles fressenden Möwen im Norden unseres Landes.
    Dort hat ein Kunde selber bemerkt wie der Plocken angeflogen kam :D und Ihn sofort vom Dach mit einem leider nur trockenem Tempo entfernt. Zu Hause hat er dann bemerkt das der Klarlack bereits rings herum eine scharfe Kante aufweist.
    Also unser Lack besteht nunmal nicht aus Acrylglas sonden im weitesten Sinne aus organischen und anorganischen Rohstoffe. Diese sind extrem empfindlich gegen Säuren und Laugen.
    Einen dauerhaften Schutz bietet nur eine Garage ...
    Selbst V ersuche mit guten Lackversiegelungen wie Nanoversiegelungen oder Hartwachse bieten zwar einen gewissen Grundschutz aber auch diese werden durch die hartneckigen Exkremente angegriffen.
    Der beste Tip im Sommer: Immer einen guten Lappen und eine Pumpsprühflasche mit Seifenwasser dabei haben. damit bekommt man den Schiss schnell wieder vom Lack.


    Und seit nicht zu böse über die Vögel.... irgendwann muß eben jeder mal oder ? :P ?


    Schaut Euch doch mal die Schadenfotos in meinem veröffentlichten Lackschadenkatalog an.
    Dort hat der Autor sogar die Art der Vogelexkremente aufgeführt, so das Ihr im zweifel den Übeltäter zumindest an der Vogelart identifizieren könntet. :P



    Gruß


    Franky

    Hey ChuckChillout


    Die Hersteller kennen den Farbton natürlich, denn schließlich haben sie den Herstellern ja vorgeschrieben wie und in welchem Farbton die Blemnden zu fertigen sind.
    Da es sich aber meist um eingefärbte Kunststoffe handelt oder um relativ preiswerte Ersatzteile lohnt es sich nicht dem Handel diese Lacke oder Rezepturen zur Verfügung zu stellen.
    Das gleiche Problem hast du bei schwarzen oder Antrazit Stoßfängern.
    Nicht einmal für teure Alu-Räder wird ein Farbton bekannt gegeben. Nur über den Felgen Lieferanten ist es möglich diese zu erfahren.


    Also rate ich dir, suche einen Lackierer auf welcher mit einem großen Farbkartensortiment aufwarten kann (z.B. Glasurit CPS-System)


    Gruß



    Franky

    Hallo erstmal,


    leider hast Du uns kein Foto zur Begutachtung des Schadens zur Verfügung gestellt.
    Wenn Dein "kleiner Kratzer" sich nur an der senkrechten Kante am Radlauf bis zum Fänger hinzieht kann man da evtl. noch Beilackieren, also etwas größer ausbessern als beim reinen Spotten.
    Das hängt aber wiederum vom Farbton ab, den du uns auch nicht verraten hast.
    Bei dunkelen Farbtönen ist da meist kaum etwas zu sehen.
    Hast Du allerdings Silber oder einen hellen Pearl oder Metallic drauf dann kann es sinnvoller sein großflächig in die beiden Teile hineinzulackieren und die gesamten Bereiche mit Klarlack abzudecken, was dann leider etwas kostenträchtiger ist aber wesentlich besser aussieht.



    Wie meine Vorredner schon empfohlen haben. Fahre am besten zu einem Fachlackierbetriebn und lass Dich vor Ort beraten
    Man wird dir schon nicht gleich den Kopf abreißen... und ein Kasten B... im Kofferraum wikt manchmal Wunder :D



    Gruß


    Franky

    Hallo erstmal,


    ich denke Du möchtese eine ordentliche fachmännisch einwandfreie arbeit habe.
    Dann kannst du hier Preise um 100 Euro vergessen !!!


    Grund:
    für 100 Euro bekommst Du heute gerade mal das Lackmaterial (Füller, Abklebematerial, Wasserbasislack + Klarlack)
    Eine Lackierer und Karosseriebauerstunde liegt so bei mind. 60 Euro was erwartest Du da für 100 € ?????


    Sorry aber das kann nur Murks werden.


    Ich kann mich da nur meinem Fachkollegen Bernhard (Zwilling) anschließen.


    Wenn Du die Arbeit selber machst oder einen befreundeten Lackierer kennst dann kannst einen neuen Kotflügel schon für gut 250 - 300 Euro lackiert bekommen (Neuteil 160 ,- + Lackmaterial + "Kasten Bier für den Kumpel)
    Aber in einer freien Markenungebundenen Werkstatt wird das schon 400 Euro werden. Und bei einer VAG .... ca. 500


    Dann bedenke bitte noch das evtl noch eine farbangleichung in das angrenzende Teil erforderlich wird um den gleichen Farbton zu erhalten wie er werksseitig verwendet wurde. Nur die Bezeichnung Reflexsilber (LA7W) nützt da leider nix.
    Bei diesem Farbton gibt es gut und gern 12 Nuanchen. Welche durch die verschiedenen Lieferanten der Bandmaterialien verursacht werden und durch produktionsseitige Einstellungen der Lackieranlage.



    Die Gründe hat Zwilling ja bereits erläutert ... Garantieerhalt , Umweltschutz, Langzeitkorrosionsschutz usw.



    Gruß


    Franky

    Hallo zusammen,


    ich hatte gestern eine interessante Diskussion mit einem Rechtsexperten über das Thema Radarwarner.
    Zuerst diskutierten wir über die herkömmlichen bekannten Radarwarner welche mithilfe eines Breitbandempfängers alle Bereiche der bekannten Radar und Laser-Meßsysteme abscannt.
    Diese Geräte wurden früher nach dem alten FAG (Fernmeldeanlagengesetz) eingezogen da sie nicht zugelassen waren.
    Heute gilt das neue TKG (Telekommunikationsgesetz) danach ist der Besitz und Betrieb dieser Geräte wenn sie ein CE Kennzeichen tragen erlaubt und durften nicht eingezogen werden.
    Denn wie heisst es dort im § 86 TKG Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen:
    "Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden."


    Mit regelmäßigen Urteilen stellten die Richter dann fest: Woher soll die Empangsfunkanlage wissen ob die Sendung für sie bestimmt ist ?????
    Also wurden die "Täter meistens laufen gelassen ....


    Um dagegen dennoch eine Handhabe zu haben hat der Gesetzgeben nun einige neue Paragraphen in die strassenverkehrsgesetze eingefügt.


    In § 23 StVO wird nach Absatz 1a folgender neuer Absatz 1b eingefügt:
    ";(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."


    Nun war auch Schluß mit dem Betrieb dieser Radarwarner


    Jetzt aber zu den speziellen GPS-Empfängern und den Plug-Ins für handelsübliche GPS-Empfänger


    Dort sieht es etwas anders aus wie wir festgestellt haben:


    zu Unterscheiden bleibt weiterhin der spezielle GPS-Empfänger welcher nur zur Anzeige von Radarmeßstellen dient und der normale Straßen oder Hand-Navigator mit POI PlugIns


    Es gab wilde disussionen ob die reinen Anzeigegeräte wie der GPS-Reminder nun erlaubt sind oder nicht
    mein Bekannter (ein Rechtsanwalt) vertitt die Meinung das diese Geräte nicht erlaubt sind da sie eindeutig gegen geltendes Recht verstoßen Siehe §23 STVO . Sie dienen nur der Anzeige von stationären Radarmeßstellen.
    Wer so ein Gerät im Fahrzeug hat und es beschlagnahmt wird, hat wohl arge Erklärungsnot wozu es denn sonst dienen möge wenn nicht der Anzeige von Radarmeßstellen und Rotlichtüberwachungen. Dann kommt noch die Zulassung hinzu. Auch diese kleinen Geräte müssen in deutschland Typzugelassen sein .....
    Oder füttert jemand seinen Reminder etwa mit schönen Aussichtspunkten am Urlaubsort ?
    Da bleibt es abzuwarten bis die ersten Urteile gefällt werden ...


    Ganz anders sieht es bei den handelsüblichen Navis und Outdoor-Geräten aus welche mit zusätzlichen POIs gefüttert wurden. Hier bestehen keine rechtlichen Bedenken, da man in diese Geräte jegliche Art von POIs integrieren kann und das Gerät von Natur aus nicht zum Anzeigen von Radarstandorten dient sondern der Navigation.
    Wer es besonders rechtsfest machen möchte der nutzt die Möglichkeit die Meßstellen nicht als Radar oder Rotlicht zu kennzeichnen sondern einfach als Unfallschwerpunkt. Diesen Tip gab mir mein Bekannter denn gegen eine Warnung vor einem Unfallschwerpunkt kann kein Richter etwas haben.
    Aber Vorsicht diese Ausrede mit den warnungen vor Unfallschwerpunkten auch bei den GPS-Remindern zu verwenden ist relativ aussichtslos.


    Aber eines ist klar herausgekommen bei unserer Bierchendiskussion:
    Die GPS-Navigatorwarner sind für die Verkehrsteilnehmer eindeutig sicherer, denn sie warnen bereits über 200 Meter vor den Meßstellen. Ein Reiner Radarwarner meist nur 70 - 50 Meter davor einige schaffen 100 Meter. Hängt von der Streuung der gesendeten Frequenzen ab. Also ein abruptes abbremsen und dadurch evtl. eine gefährdung des nachfolgenden Verkehrs vor diesen Anlagen dürfte bei GPS-Warnern nicht nötig sein.



    Aber der sicherste Weg nicht geblitzt zu werden ist immer noch.... haltet Euch an die Geschwindigkeitsvorgaben und fahrt vorsichtig an Ampeln heran.



    Nun bin ich mal gespannt wie Ihr die Sache seht. Vielleicht gibt es ja noch andere Meinungen hierzu.



    Gruß


    Frankyboy