@GTi
Danke für deine Antwort.Aber liesst du beim Kauf den Vertrag durch?Alle 24.000 Seiten und auch das Kleingedruckte?Also ich nicht.Wäre ja schön gewesen,hätte mich das AH richtig aufgeklärt und mir sowas gesagt.Aber die scheinen damit völlig überfordert zu sein. Wandlungaantrag gestellt 25.05.2012.Dieser wurde stattgegeben.Am 26.06.2012 GTI abgegeben und einen neuen ED 35 mitgenommen.Bis heute ist diese Wandlung nicht abgeschlosssen. Unglaublich,aber war.
Also mal im Ernst, du willst einen Vertrag, den Du unterzeichnet hast, nicht erfüllen weil er zu viele Seiten hat bzw. zu lang ist und Du ihn deshalb nicht komplett gelesen hast!?
Egal ob Kauf-, Wandlung-, Miet-, Arbeits- oder Sonstwasfüreinvertrag bevor man ihn unterzeichnet liest man ihn durch und das was man nicht versteht hinterfragt man bzw. unterschreibt es NICHT. Das gehört nun mal dazu wenn man Verträge abschließen bzw. voll Geschäftsfähig sein will.