Hallo GolfIV Fahrer,
habe seit längerer Zeit meine Rad/Reifenkombination sowie Spurplatten und Fahrwerk eingetragen!
in der Eintragung vom TÜV steht der Wortlaut " Felgen xy.... in Verbindung .... Spurplattenxy...."
heisst das ich darf die Felgen nur fahren - wenn ich die Spurplatten montiert habe?!?
Darf ich die Platten einfach abmachen z.b. an der VA und ohne verbreiterung fahren obwohl sie Eingetragen ist!
Oder muss man diese wieder austragen lassen !?
Also ich weiß das sie auch ohne spurplatten 100%ig passen sowie nix schleift - bin ja vorher so gefahren.