Us-Rückleuchten was sagt der Tüv dazu

  • Zitat

    Original von ChuckChillout
    Fahre jetzt seit über 2 Jahren damit rum und bislang hat weder die Polizei sich für die RL interessiert noch der Prüfer bei der HU oder bei Eintragungen von anderen Teilen :)


    =) Bei mir auch.

  • Ich denke das ein Gutachter das gar nicht merken würden mit dem Rücklichtern das die aus den USA sind weil sie sehr serien nah aussehen und das man deswegen nicht so schnell damit Ärger bekommen wird.

  • Glaubst du nicht auch das die Gutachter schon einen Gewissen blick haben?


    Die Gutachter sind gar net so dumm wie sie aussehen ^^ Bei meinem ehemaligen Roller waren auch sachen die "normal" aussahen, aber der Gutachter hats sofort gemerkt das es net original sind


    Natürlich kannst du falls er es merken sollte ihm 50€ zustecken und evtl. ist das dann Original :P

    Einmal editiert, zuletzt von shy2k1 ()

  • Persönlich hatte ich deswegen auch noch nie Problem, weder beim TÜV oder bei Verkehrskontrollen.


    Von meinen KFZ Versicherung liegt es mir auch Schriftlich vor das, der Versicherungsschutz NICHT wegen den fehlenden e-Prüfzeichen erlicht.
    Und der Wagen weiterhin seinen Schutzleistung hat.


    Letztes liegt im ermessen der Versicherung das bestätigt einen nicht jede.


    Mfg



    Jens

    Einmal editiert, zuletzt von hhhhhhh ()

  • Ist nen heißes Pflaster...und zwar im Fall eines unfalls!


    Bei hhhhhhh ist es vlt so das die Versicherung sagt das es trotzdem ok ist, jedoch wird einem jede andere Versicherung den rücken zukehren! Und um ehrlich zu sein: Sollte vor mir ein G4 mit dne Rückleuchten plötzlich den anker werfen dann werde ICH zusehen das er mindestens Teilschuld bekommt und behaupte einfach etwas wegen seinen Rückleuchten denn dann ist er entweder zum teil der Gelackmeierte bzw voll schuldig da er mit seinem Auto welches durch die Rückleuchten ohne Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr untewerwegs war. Und glaubt mir Leute: Das wissen nicht nur Leute aus der Giv Szene!


    Fakt: Die versicherung sagt vlt das der Versicherungsschutz bleibt, doch was die Polizei bei der Schuldfindung sagt ist eine andere Sache ;)

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


    Seat Leon ST Cupra 290 bestellt

    2 Mal editiert, zuletzt von Danny_TDI ()

  • Kann es nicht einfach ein Prüfzeichen dafür geben die Rüllis sehen so geil aber das Risiko ist mir bald zu groß sie einzuauen. X(

  • Eigentlich tritt ja die Versicherung erst in das Spiel ein, wenn der Gutachter das Ganze aufgefallen ist und dann besteht ja der kausale Zusammenhang. Der Unfall muss aufgrund der Rückleuchten passiert sein.....

  • da wurd ein auffahr unfall schon reichen, wenn dir jemand hinten drauf fährt und er meint das deine RLs net gehen....

  • Wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, darf ein Auto nicht mehr im Straßenverkehr teilnehmen. Da ist es dann egal ob der andere wegen Unvorsicht, Dummheit oder sonst was reingefahren ist.

  • Grundsätzlich stimmt das schon, aber es ist wie bei vielen Tuningteilen auch eine Frage die man mit seinem Gewissen abklären muss. Ist ja bei Gewindefahrwerken nicht anders, wenn man nochmal runterschraubt.....

  • Zitat

    Original von vw111
    Da muss es aber ganz blöd gehen, die US RL funktionieren doch.....


    klar werden die die gehen aber der Typ kann ja auch lügen... weisste?

  • Das Problem kannst Du mit jeder anderen Rückleuchte aber auch haben, wenn der Unfallgegner behauptet, dass Deine Beleuchtung hinten nicht geht, ist es auch mit originalen RL nicht einfach.....

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