Moin Jungs,
ich hab ne Frage an euch. Ich hab vor kurzer Zeit folgendes Handy bei EBAY versteigert:
https://www.ebay.de/itm/330142…eName=STRK:MEWN:IT&ih=014 (Affiliate-Link)
Da das Handy auch als Navigationsgerät dienen KANN habe ich das auch in der Auktion mit angegeben. (Unter Anwendungsbeispiele und im Header)
Der Käufer bezieht sich jetzt auf die Überschrift der Auktion. Er meinte weil unter -Verkaufe Smartphone VPA compact II + 2GB MiniSD-Karte- Navigationssoftware steht wäre diese auch Bestandteil der Auktion. Ist sie aber nicht, weil sie im Lieferumfang nicht mit aufgelistet ist. Und was nicht im Lieferumfang mit aufgelistet ist, ist doch logischerweiße auch nicht mit im Lieferumfan, oder?!
Der Käufer verlangt jetzt das ich ihm die Software (die ich übrigens nochnichtmal besitze) bis zum 10.08. schicken soll um den Kaufvertrag zu vervollständigen.
Wer ist jetzt im Recht? Er oder ich?