Benötige HILFE nach erneutem Unfall!

  • Wie der Thread schon sagt hat es meinen Golf wieder einmal erwischt, diesmal wars meine Nachbarin (also die zweite Frau, nach meiner Schwester, die meinen Golf nicht mag)!


    Ist aber alles halb so wild, die gute Frau ist beim Rausfahren aus ihrer Garage an die Fahrertür meines Golfs gekommen.


    Jetzt habe ich mir beim VW Händler ums Eck einen Kostevoranschlag (1739€ incl. Mwst) geholt und den auch gleich bei der Allianz abgegeben. Der Typ hatte mich am selben Tag schon angerufen gehabt. Deswegen bin ich gleich persönlich mit dem Kostenvoranschlag zur Filiale.


    Er meinte das würde jetzt alles überprüft werden, wollte noch mein Autodaten haben und meinte wenn alles klappt wäre das in einer guten Woche vom Tisch. (Lasse mir das Geld auszahlen!)


    Jetzt zu meiner Frage:


    Im Kostenvoranschlag stehen ja nur die Reparturarbeiten usw drin.
    Wie sieht es den mit der Wertminderung durch den Unfall aus, Mietwagen usw. bekomme ich dafür nichts?


    Der Versicherungsmann hat dazu nämlich kein Wort verloren. Oder wird das automatisch noch dazu gerechnet?


    Bitte klärt mich ein wenig auf.




    Gruß Toni



    Edit: mein Golf ist BJ 99 und hat ca. 115.000km also wird das nichts mit Wertminderung ?(


    BBS CK 8x19" - FK Highsport II - SRS-tec R32 Kit - BN-Pipes R32 ESD - Votex DKS - in.pro Xenon - uvm.

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  • wertminderung müsste dir ein gutachter bescheinigen. diese bescheinigung musst du dann genau wie ausfallsentschädingung(mitwagenkosten) selbst noch einfordern.
    oder du gibst alles zu nem anwalt. die kosten dafür muss ebenfalls der unfallverursacher tragen.

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator




  • Wenn du neben mit stehen würdest, würde ich dir höchstpersönlich einen in den Arsch treten !!!


    Was soll diese Scheisse mit dem Kostenvoranschlag????


    Wenn du unbedingt Geld verschenken willst, kann ich dir auch gerene meine Kontonummer geben.


    Was, wenn die Reparatur nun teurer wird weil die Werkstatt was übersehen hat?
    Wer zahlt die Differenz? ( DU Natürlich !!! Die Versicherung (und hier tut sich besonders die Allianz hervor !!) zahl nur bis max KVA !!


    Anhaben über Wertminderung, Nutzungsausfall/Vorhaltekosten usw. darf nur der Sachverständige tätigen


    Und, wenn ich mit die Kostenhöhe anschaue, so ist bestimt die Farbangleichung nicht berücksichtigt worden. Und was ist mit Türschloss und Schrnieren ?? Sind die Unbeschädigt (wer Haftet nun, wenn währedn der Fahrt die Tüt aufspringt, oder im erneuten Unfallfalle die Tür sich nicht öffnen läst wei das Schloss klemmt und nun jemad im Fahrzeug verbrennt)


    Aber, nun liegt Kind im Brunnen und die schreierei ist gross.


    Warum schreib ich mir hier eigendlich noch die Finger wund, wenn eh keinen Intersisiert :( :( :(


    Bernhard

  • Ganz einfach, ich Dummkopf habe den Kostenvoranschlag mit einem Gutachten verwechselt! ?( ?( ?( Hatte ja noch nie wircklich mit sowas zu tun!
    Beim letzten Unfall musste ich persönlich NICHTS machen! Darum ist jetzt die scheisse am dampfen!


    Kann ich denn nicht tortzdem noch ein Gutachten erstellen lassen und dieses dann ebenfalls einreichen oder bingt das nichts mehr?


    Anbei mal der Kostenvoranschlag:


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  • nachdem mir jemadn ne beulöe in den kotflügel gemacht hat und ich mich mit einem gutachter unterhalten habe kann ich nur sagen. wenn dir jemand dein auto weh tut und du den verursacher mit namen etc. hast sollte man sofort zum gutachter des vertrauens denn der weis was man machen muss. wenn man keinen verusacher hat muss man warten was die versicherung dir anordnet wohin du fahren sollt oder die schicken ihren eigenen gutachter.

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