ZitatOriginal von Antje
hast du wenigstens schon das physikum?
Na aber! Physikum ist schon einige Monde her
ZitatOriginal von Antje
hast du wenigstens schon das physikum?
Na aber! Physikum ist schon einige Monde her
Hallo,
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und jetzt, darfste an alten frauenleichen rumschnibbeln
ZitatOriginal von Antje
und jetzt, darfste an alten frauenleichen rumschnibbeln
Ist das nicht das kleinere übel ?
Wie wärs mit einem schönen übergewichtigen Raucher ?
Das feine gelbe ranzige Fett die schön eingefärbte Lunge....
Naja dann mal viel Spaß
ZitatAlles anzeigenOriginal von Golf3_1.8T
Das halte ich für eine Mär.
Vor Gericht gilt ausschließlich die Blutprobe, oder (seit neuestem) ein Test mit dem Dräger 7410.
Das ist auch nicht erst seit gestern so, sondern seit 1932, als ein gewisser Herr Widmark die BAK-Bestimmung erfand...
Mit über 1,3o/oo war dein Kumpel in jedem Fall im Bereich der "absoluten Fahruntüchtigkeit" - selbst wenn das vor 1990 passiert sein sollte, denn ab da wurde der Wert auf 1,1o/oo korrigiert.
Also, nicht immer alles glauben, was Bekannte so erzählen.... :tongue:
Ich weiss das die Stoty absolut stimmt da ich erstens mit dem "Fahrer" und zweitens mit dem Anwalt sehr intensiven Kontakt habe
Also wenn du ne REchtschutzversicherung hast, währe dich mir Händen und Füßen gegen den Bescheid von 3 Punkten und den 50€
Ein arbeitskollege wurde auf der ABahn geblitzt mit 120 inner 80 Zone sollte lappen und Punkte und GEld zahlen. Foto vorhanden usw.
Rechtschutz angerufen, anwalt zugewiesen bekommen, nach 3 Monaten hin und her war die Sache vom Tisch.
Es ist immer ein versuch wert! =)
Drei Gründe dafür:
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