TÜV und Kennzeichenhöhe?

  • Hi


    Eine Frage:
    Gibt es eine Tüv-Vorschrift, wie hoch das vordere Kennzeichen über der Straße befestigt werden muss? Bräuchte, falls es eine solche Vorschrift gitb, mindest- und maximalhöhe.
    Grund dafür ist, dass ich meine vordere Stoßstange neu lackieren lassen muss und dabei mein Nummernschild gerne weiter nach unten versetzen würde.


    Wäre super
    Danke


    Michael

  • Höhe Kennzeichen: (bei belastetem Fahrzeug)
    -> Unterkante vom Kennzeichen min. 200 mm über Fahrbahn
    -> Oberkante vom Kennzeichen max. 1500 mm über Fahrbahn


    Sichtbarkeit: (Winkel, aus dem das Kennzeichen voll sichtbar sein muss)
    -> 30° nach oben
    -> 5° nach unten
    -> 30° seitlich


    Neigung des Kennzeichens:
    -> Oberkante max. 30° nach vorne
    -> Unterkante max. 15° nach vorne

  • Zitat

    Original von Schipp
    Fahrbahn
    -> Oberkante vom Kennzeichen max. 1500 mm über Fahrbahn


    Da muß ich Dir widersprechen. ;)


    Laut StVZO §60:

    Zitat

    Original aus StVZO
    Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.


    :D:P

    MfG Sven
    ------------------

  • Hab mal bei nem Peugeot 206 nachgemessen:


    180 mm


    Hm, die Hersteller sehen das wohl nicht so eng ;)

  • Zitat

    Original von Torsten
    Hab mal bei nem Peugeot 206 nachgemessen:


    180 mm


    Hm, die Hersteller sehen das wohl nicht so eng ;)


    Oder Ausnahmegenehmigung ?(


    Oder eine neue EG Regelgung ?(

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