Hallo zusammen,
am Wochenende ist mir jemand in mein stehendes Auto gefahren. Die Tür hinten rechts muss neu und der Radlauf hinten rechts augebeult und neu lackiert werden.
Wird der Wagen daurch zum "Unfallwagen" ? D.h. kann ich bei der gegnerischen Versicherung eine Wertminderung wegen Wiederverkauf/Unfallwagen geltend machen ?
Der Freundliche will das zwar direkt mit der Versicherung klären, hat aber eben nichts von einer Wertminderung zu meinen Gunsten gesagt ...
Gruss,
TC
PS: Wie wird eigentlich genau "Unfallwagen" definiert ? Sobald irgentwo gespachelt wird ??