Unfall mit altem Panda, reparaturkosten übersteigen Restwert

  • Au mannn, da sind ja mal wieder mächtig viele "Fachleute" am Werk 8)


    Also:
    Bagatellschadensgrenze lag mal bei 638 Nettoreparaturkosten. Seit Wegfall der 70%-Regel ist immer der Weiderbeschaffungswert und der Restwert Sachverständigenseits zu ermitteln.
    Somit ist immer die Notwendigkeit eines SV gegeben.
    Und hört auf mit dieser Mistigen KVA-Kacke !!!!


    @ Bounty


    Deine Freundin hat unheimliches Glück, habe gerade ein Gutachten in der Mache, über einen

    FIAT PANDA 750 FIRE CLX

    Bj91´ :D :D :D


    Wiederbeschaffungswert ist Steuerneutral 960€
    Unter Ausnutzung der Opfergrenze ist dei Reparaturwürdigkeit bis 1247 € gegeben (130%-Grenze), wenn deine Freundinn das Fahrzeug Nachweislich reparieren läst und noch mindestens 6 Monate nutzt.


    Ansonsten wird auf Totalschadensbasis Abgerechnet.


    Zur Abwicklung:
    Über den zentralruf der Autoversicherer die Versicherung des Schädigers ermitteln, und den Schaden dort Geltend machen.
    Bedenke, zu den reinen Reparaturkosten kommen noch die Nebenkosten (25€ Aufwandspauschale und 27 € Nutzungsdausfall/Tag) dazu.


    Fragt doch lieber gleich Leute, die sich mit soweas auskennen.


    Bernhard


    PS:
    Zur Treadüberschrift:


    Die Reparaturkosten übersteigen immer den Restwert :]

    Einmal editiert, zuletzt von Zwilling ()

  • Zitat

    Original von Nightfanatic
    zu Bagatellschaden:


    ein Bagatellschaden geht bis 200€...alles drüber ist ein unfallwagen...und muss auch als solcher verkauft werden...


    die polizei muss kommen ab einem Schaden von 75€..sollte dre schaden unter 75€ betragen so kommen diese verwaltungsgebühren zu stande...wenn die sich telefonisch weigern...sofort name und dienstnummer verlangen und ne beschwerde einreichen.


    Zwilling:
    Sry, aber ich kennen auch nur den Wert ab 75€.
    (War zumindest bei meinem letzten Unfall so)


    Kann aber auch anders sein.

    MfG ThirdFace

  • Zwilling:


    wird der Nutzungsausfall im Schadenfall für die echte Ausfallzeit, oder für die im Gutachten stehende Ausfallzeit bezahlt?


    Beispiel:


    Unfall heute, morgen Gutachter, Sa Erhalt des Gutachten. Montag Entscheidung ,,neues Auto´´ beschaffen. Freitag Erhalt ,neues Auto´´=12 Tage
    oder nur für Rep.dauer lt. Gutachten 4-6 Tage
    und das bei Nicht Totalschaden.

  • Echte Ausfallzeit bis das Fahrzeug /ein anderes Fahrzeug wieder zur verfügung steht.
    Eine angemessene "Bedenkzeit" wird einem schon zugestanden.


    Vorraussetzung ist allerdings, dasss echter Nutzungsausfall anliegt.
    Bei Fahruntüchtigkeit (Arm oder Bein in Gips z.B.) kein Nutzungsausfall da der Geschädigte in dieser Zeit auch sein eigenes Fahrzeug nicht hätte Nutzen könne (dürfen).


    Bernhard


  • Vielen Dank Bernhard, das nächste mal hole ich gleich dich bevor ich was schreibe =)

    Gruss Dirk

  • Vielleicht sollte man eine Rubrik für Versicherungs- und Unfallfragen einrichten, und Zwilling dort zum Moderator machen =) =) =)


    [X] Dafür


    Was hier für ein Blödsinn verzapft wird ("Bearbeitungsgebühr" wenn die Pol kommt....muhaha), geht auf keine Kuhhaut mehr.


    Fakt ist, wenn der Pontiac-Fahrer clever ist, behauptet er es nicht gewesen zu sein. Dann wars das.

  • @ Zwilling:


    Muß man das Auto bei z.B. Restwert: 4000€, Wiederbeschaffung 10000€ für einen Betrag von z.B. 6000€ an einen Aufkäufer, der von der Versicherung genannt wurde verkaufen?-So hat die Versicherung einen Schaden von 4000€.
    Oder kann ich das Auto für den im Gutachten festgesetzten Restwert von 4000€ an irgendjemand verkaufen und die Vers. muß mir 6000€ überweisen?
    Weil-es ist ja mein Auto (nicht das von der Versicherung.), der Wert wurde ja per Gutachter bestimmt (4000€).

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!