Au mannn, da sind ja mal wieder mächtig viele "Fachleute" am Werk
Also:
Bagatellschadensgrenze lag mal bei 638 Nettoreparaturkosten. Seit Wegfall der 70%-Regel ist immer der Weiderbeschaffungswert und der Restwert Sachverständigenseits zu ermitteln.
Somit ist immer die Notwendigkeit eines SV gegeben.
Und hört auf mit dieser Mistigen KVA-Kacke !!!!
@ Bounty
Deine Freundin hat unheimliches Glück, habe gerade ein Gutachten in der Mache, über einen
FIAT PANDA 750 FIRE CLX
Bj91´
Wiederbeschaffungswert ist Steuerneutral 960€
Unter Ausnutzung der Opfergrenze ist dei Reparaturwürdigkeit bis 1247 € gegeben (130%-Grenze), wenn deine Freundinn das Fahrzeug Nachweislich reparieren läst und noch mindestens 6 Monate nutzt.
Ansonsten wird auf Totalschadensbasis Abgerechnet.
Zur Abwicklung:
Über den zentralruf der Autoversicherer die Versicherung des Schädigers ermitteln, und den Schaden dort Geltend machen.
Bedenke, zu den reinen Reparaturkosten kommen noch die Nebenkosten (25€ Aufwandspauschale und 27 € Nutzungsdausfall/Tag) dazu.
Fragt doch lieber gleich Leute, die sich mit soweas auskennen.
Bernhard
PS:
Zur Treadüberschrift:
Die Reparaturkosten übersteigen immer den Restwert :]