DB Autozug GmbH

  • Danke für das kompliment.


    Trotzdem interessiert es keinen wer das Ding gefahren hat.
    Falsche Angaben sind falsche Angaben.
    Wenn in den Angeboten der DB 10cm steht sind diese 10cm auch einzuhalten.
    Ganz einfach.
    Für Schäden die entstehen, wenn die 10cm nicht gegeben sind muss die DB grade stehen.
    Ob selbst verschuldet, weil er gefahren ist oder nicht.


    Unter anderem ist den AGB´s nicht zu entnehmen das die Mitarbeiter der DB das Fahrzeug vom Zug fahren sollen, wenn irgendwelche Probleme auftreten.
    Wäre ja auch zu schön, da in diesem Fall eh die Versicherung der DB nichts damit zu tun hat, sondern die des DB Mitarbeiter!
    Soviel zum Thema AGB´s lesen!


    Und wie du Patricks Beitrag entnehmen kannst, steht da das die DB ihm vorwirft falsch die Rampe herrunter gefahren zu sein.
    Kannst du mir erzählen wie man dort falsch runterfährt.
    Evtl. hat er es ja Seitwärts probiert! *lol*


    Edit:
    Zum Versicherungsschut.
    Wenn der Fahrer der DB nicht in der Versicherung eingetragen ist besteht auch kein Versicherungsschut.
    So einfach ist das Ding.


    Edit II:
    Unteranderem würde ich an deiner Stelle deinen Sprachgebrauch hier im Forum etwas ändern.
    Man kann auch ganz normal argumentieren.
    Soviel zum Thema IQ!

    MfG ThirdFace

    6 Mal editiert, zuletzt von ThirdFace ()

  • Vorallem Frag mal einen DB Bahner ob Ihr den Wagen runter Fährt, die Sagen immer auf eigene Haftung, es steht auch ganz klar in den Beförderungsbedingungen drin, das das Verladepersonal nicht Wagen fahren darf wegen innerbetrieblicher Haftungen verbunden mit der Privathaftpflicht des Bahners der gefahren ist. Und ich bitte darum die Ausdrucksweise in diesem Beitrag zu zügeln !!!

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