ZitatAlles anzeigenOriginal von Sascha1701
Hallo Leute,
Fragen wahrscheinlich schon alle beantwortet nur wollte ich noch etwas dazu sagen, was wahrscheinlich noch keiner wusste.
Ich arbeite selber im Kraftfahrt-Bundesamt und dort bin ich befreundet mit einem Dipl.Ing. aus der Abteilung 4 - Technik.
Wie der Zufall es so will ist dieser Dipl.ing. auch zuständig für sämtliche Beleuchtungseinrichtungen und deren zulassung usw..
Ihn habe ich auch oft zum Thema Xenon ausgequetscht und das Gerücht bzw. erzählte Autos mit Bj. vor 2000 müssen keine SRA oder AWLR haben ist nur teilweise wahr. Das KBA hat mal ein Schreiben raus gegeben in dem steht als Hinweis das eigentlich oben genannte technische Einrichtungen nicht zwingend erforderlich sind, denn wer andere blendet mit schlecht eingestellten Schweinwerfern stellt die Scheinwerfer runter und selbst mit verstellten DE-Linsenscheinwerfern kann man den Gegenverkehr immens blenden.
Nur war das damals ein Hinweis und keine Richtlinie geschweige denn eine Weisung.
Einigen Bauern versteigern dieses Schreiben sogar bei eBay und einige dumme Schafe kaufen es auch noch, obwohl es nichts aussagt.
Ansonsten müsste irgendwo auf der http://www.kba.de noch ein großer Bericht über Gasentladungslampen stehen und deren gesetzlichen Richtlinien. Einfach in der Suche auf http://www.kba.de gasentladung eingeben
Gruß Sascha
Hm, was heißt das nun auf Deutsch? Kannst Du das noch mal erklären, für Leute die nicht-Beamte sind und kein Amtsdeutsch verstehen
Ich habe nämlich einen Golf von BJ 2000 und möchte die manuelle LWR in Verbindung mit den Xenons "erlaubt bekommen".
Wie Du sagst, wenn die Xenons richtig eingestellt wurden dann ist es doch gleich ob man die Leuchtweite per Hand reguliert wie bisher oder ob es die ALWR macht. Hauptsache die Scheinwerfer sind richtig Eingestellt worden (Nullstellung). :O