Hallo,
Hab am samstag aufm Weg zum Pfingsttreffen in Bautzen nen Mängelschein bekommen.
Gewinde war zu tief und der nette Polizeibeamte hat mir noch drauf geschrieben: Linker Außenspiegel nur für Beifahrerseite zulässig.
Soll denn der Japanspiegel verboten sein ?
Gibts da irgend ne Vorschrift, wie groß der Linke Außenspiegel sein muß ?
Mfg