ZitatOriginal von FaceOff33
@all und die story geht weiter....
......
ABER.... die kupplung wurde ausgetauscht ohne mich vorher gefragt zu haben!....
Schön, hast ne neue Kupplung für lau
Nent sich in Fachkreisen "Arbeitsausführung ohne Auftrag"
Die Werkstatt hat keinen Vergütungsanspruch. Da die Werkstatt dir das Fahrzeug nach der Reparatur zur Nutzung übetlassen hat, besteht auch kein Unternehmerpfandrecht mehr.
Die Ölwannschraub war vor Abbeitsbeginn i.O.
Nach der Arbeit hast du dar Fahrzewug wieder in Nutzung und es offenbart sich ein Schaden bedingt durch die Arbeitsausführung.
Das nenen wir Bearbeitungsschaden.
Für die Beseitigung des Schadens haftet der Ausführende Betrieb (Versicherung Handel und Handwerk).......
Soll ich fortfahren.....
Bernhard