1.4 er Frostschaden bei 86000 Km keine Kulanz

  • Hallo,


    ich brauche einen Rat bezüglich der VW-Kulanz bei dem altbekannten Frostschaden beim 1.4er(dank unbeheiztem Kurbelwellengehäuse)


    Zwei Sachen weiß ich mittlerweile:


    1. VW gibt 100 % Kulanz bis zu zehn Jahre und ohne Kilometerbegrenzung


    2. Voraussetzung ist lediglich ein lückenlos geführtes Scheckheft (egal wo gemacht, muss nicht VW sein)


    Leider liegen bei 2. mein Problem. Angeblich liegen zwischen zwei Inspektionen zu viele Kilometer, nämlich fast 30000 (26000 und 55000 Km).

    Nun ist es aber so, dass mein Auto während dieser Zeit (ca. 1 Jahr) wegen zwei größeren Unfällen zweimal in der Werkstatt war. Insgesamt sogar 7 Wochen. Der zweite Unfall passierte als die angeblich fehlende Inspektion fällig war. So bei 43000. Im Rahmen der Unfallreperatur hab ich die dann halt so unter der Hand auch machen lassen (und noch ein paar andere Sachen). Freilich steht davon nix auf der Rechnung, und im Serviceheft steht auch nix. Mobilitätsgarantie war mir damals egal, bin im ADAC. Jetzt wo die Garantie auf dem Spiel steht will die Werkstatt natürlich nichts mehr davon wissen, obwohl sie zugeben, dass die Service-Anzeige damals zurückgesetzt wurde. Ich soll mich jetzt selber an VW wenden.


    Meint ihr es macht Sinn, es zu probieren? Insbesondere unter dem Aspekt, dass das Auto so lange in der VW-Werkstatt war. Man hätte mich ja schließlich auf das bereits bekannte Problem aufmerksam machen und mich darauf hinweisen können, dass mir zumindest die Nachrüstung eines beheizten Kurbelwellengehäuses zusteht. Von Seiten der Werkstatt, die den Motorwechsel machen wollte (eine andere als bei den Unfällen) hieß es erst die Kulanz wäre kein Problem und ich hatte schon nen Termin für den Motortausch, bis sie zwei Tage später anriefen und mir doch aus o.g Grund absagten. Vielleicht hat ja jemand auch schon den Schaden gehabt und auch kein lückeloses Scheckheft und kann mir sagen, ob er trotzdem noch Kulanz gekriegt hat.

  • Normal gibts da 100% Kulanz. Das die dich nicht drauf hingewiesen haben die Heizung nachzurüsten ist doch wohl klar, die wollen erst reparieren wenn was kaputt ist.


    Sag dem VW-Händler mal das er direkt mit WOB wegen Kulanzantrag sprechen soll. Sonst würde mal nen netten Brief nach Wolfsburg schicken und deine Situation erklären oder einfach mal in WOB anrufen. Evtl. auch mit dem Artikel in der AutoBild nachhaken.

  • So hab meinen Brief an VW gerade fertig gestellt. Kann den mal jemand lesen und sagen was er davon hält?


    Anlagen


    Kostenvoranschlag
    Serviceheft in Kopie
    Pressemitteilung von VW



    Antrag auf Kulanz wegen Motorschaden (Frostschaden) bei VW Golf 1.4
    vom 17.03.2006



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ergänzend zu meinem Antrag auf Kostenübernahme für einen Motorwechsel vom 17.03.2006 übersende ich hiermit den fehlenden Kostenvoranschlag und die Kopie des Serviceheftes. Darüber hinaus möchte ich noch folgende Punkte vorbringen, die ich Sie bitten möchte in ihre Entscheidung einfließen zu lassen.


    1. Ich kaufte o.g. Fahrzeug im Juni 2003 im VW-Autohaus Haupt in Triptis. Zu diesem Zeitpunkt war das häufig auftretende Problem mit den einfrierenden Motoren in ihrem Unternehmen bereits bekannt (siehe VW-Pressemitteilung vom 23.01.2003) und es gab eine Kulanzregelung. Trotzdem wurde ich vom VW-Händler weder auf das Problem
    aufmerksam gemacht, noch mir ein Hinweis auf die Möglichkeit der Vorbeugung des Motorschadens durch den Einbau eines beheizten Kurbelwellengehäuses gegeben.


    2. Mein Fahrzeug wurde stets vorschriftsmäßig gewartet und war immer in regelmäßigen Abständen zur Durchsicht in einer Fachwerkstatt.
    Der größere Kilometerabstand zwischen den Inspektionen im Jahr 2003 und 2004 ergibt sich nicht aus fehlender Sorgfalt, sondern entstand wegen zweier Unfallschäden in diesem Zeitraum nach denen mein Fahrzeug in o.g. VW-Werkstatt insgesamt 7 Wochen zur Reparatur war (Rechnungen vorhanden).


    Der zweite Werkstattaufenthalt fiel dabei auf die Zeit als wieder eine Inspektion fällig war. Deswegen bat ich das Autohaus, das Fahrzeug auch auf weitere Mängel, die nicht mit dem Unfall in Zusammenhang standen zu überprüfen. Daraufhin wurde auch tatsächlich ein Schaden an der Bremsanlage festgestellt, und auf meine Kosten behoben. Ich ging somit davon aus, dass alle eventuell bestehenden Mängel beseitigt wären und verzichtete auf eine offizielle Inspektion mit Mobilitätsgarantie (ich bin ADAC-Mitglied). Alle kleineren Wartungsarbeiten (Ölwechsel etc.) hatte ich bereits in einer freien Werkstatt durchführen lassen.


    Auch diesmal, über ein Jahr nach der Pressemitteilung von VW unterließ es der Händler mich auf das Frostproblem und die Möglichkeit zur Vorbeugung hinzuweisen. Vielmehr wurde bei mir der Eindruck erweckt, dass mit dem Fahrzeug alles in Ordnung sei und ich ab jetzt keine Probleme mehr zu erwarten hätte.


    3. Trotzdem hätte der Schaden nicht auftreten müssen, wenn mich ihr Unternehmen als Besitzer eines betroffen Fahrzeugs direkt angeschrieben hätte. Wie ich der Zeitschrift Autobild entnehmen konnte wurde allerdings nur die Erstbesitzer via Kundendatei ermittelt, und auf eine Benachrichtigung der nächsten Besitzer über das Kraftfahrbundesamt wurde verzichtet.


    Trotz allem bin ich gerne VW-Kunde, und würde es auch gerne bleiben. Ich wäre sehr erfreut, wenn sie es mir durch eine wohlwollende Entscheidung leichter machen würden, auch beim Kauf meines nächsten Fahrzeugs wieder einen Volkswagen zu wählen.




    Mit freundlichen Grüßen




    Sebastian Lepka

  • das wär mir neu das es da 100% kulanz gibt ...


    ich hatte den schaden letztes jahr und ich musste einen teil bezahlen ...


    wir haben damals auch direkt mit VW gesprochen ...

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