an die Lohnsteuerexperten

  • Das Elster finde ich dafür ungeeignet.


    Ob ich mir WISO gönne, muss ich mal überlegen, das Problem an diesen Programmen ist die Auktualität.
    Nächstes Jahr muss man dann wahrscheinlich wieder eine neue Version davon kaufen...

  • Zitat

    Original von G4Variant.de
    Das Elster finde ich dafür ungeeignet.


    Ob ich mir WISO gönne, muss ich mal überlegen, das Problem an diesen Programmen ist die Auktualität.
    Nächstes Jahr muss man dann wahrscheinlich wieder eine neue Version davon kaufen...



    auch elster sagt dir wieviel du an Rückzahlung zu erwarten hast.


    Richtig Wiso musst jedes Jahr neu kaufen bzw das Update dazu.
    Kannst ja auch zum Steuerberater gehen...

  • Oh, oh, oh...


    ich geh davon aus, dass die Erklärung nun schon gemacht ist, oder noch nicht?


    generell:
    Anlage N, erste Seite: Bruttoarbeitslohn eintragen, ETin nich vergessen, etc... Interessant wird ja nu die zweite Seite, nämlich WERBUNGSKOSTEN...


    Generell bekommt jeder Arbeitnehmer einen WK-Pauschbetrag von 920 € angerechnet, den er als WK absetzen kann (wird automatisch gemacht). Das ist gut für Leute, die einen kurzen Arbeitsweg haben und kein Bock Belege zu sammeln oder einfach nich so viel WK haben.


    Bei dir übersteigen aber die nachgewiesenen WK den Pauschbetrag --> Du bekommst an WK angerechnet, was du nachweisen kannst.


    Das sind in erster Linie mal Fahrtkosten. Hierbei gilt ein pauschalr Satz von 0,30 € je ENTFERNUNGSkilometer zur Arbeitsstätte, also der einfache Weg.
    Berechnet wird das Ganze Arbeitstage * Entfernung * 0,30 € = Fahrtkosten. Hierbei werden insgesamt 230 Arbeitstage regelmäßig ohne Probleme anerkannt, für mehr muss man zur Not halt diskutieren...


    Zusätzlich dazu sind alle Ausgaben, die du im Zusammenhang mit deinen Einnahmen hattest, als WK absetzbar. Das sind regelmäßig ohne Nachweis noch Kontoführungsgebühren in Höhe von 16 € und Arbeitsmittel in Höhe von 100 - 110 €. Wohlgemerkt stehen diese beiden Beträge nicht im Gesetz sondern werden von den meisten Finanzämtern ohne Nachweis annerkannt, quasi zur vereinfachung.


    Wenn du Ausgaben für Fachbücher, Fortbildungskurse etc. hattest, immer rein da...


    Versicherungen:


    Die sind als Sonderausgaben im Mantelbogen einzutragen und wirken sich in den meisten Fällen eigentlich nicht groß aus, da der Versorgungshöchstbetrag (bei ledigen 2001 €) in den meisten Fällen schon durch die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (Siehe Lohnsteuerbescheinigung "AN-Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag") ausgeschöpft sind. Wenn du die Verträge aber dahast, dann trag sie auch ein, schaden tut es nicht. Ansetzbar sind hier Haftpflicht, Unfall, Kranken und Lebensversicherungen, das steht aber auch im Formular...


    --


    Zur Zusammen/Getrenntveranlagung:


    Generell kann man eigentlich sagen, dass Arbeitnehmer, die zusammenveranlagt werden, in den meisten Fällen besser dastehen als AN, die getrenntveranlagt werden. Vor allem bei unterschiedlichen hohen Einkommen ist es meist von Vorteil.

  • Zitat

    Original von Silverbora
    bevor ihr hier noch lang diskutiert, und mit habwissen um euch schmeisst :] empfehle ich einfach die anschaffung eines steuerprogramms wie zb. WISO sparbuch 2006, da kann man seine steuer selber professionel machen und holt den letzten cent raus... :]


    Das kann ich euch auch nur raten!
    Ich nutze schon seid ein paar Jahren folgendes Programm


    http://www.steuertipps.de/akt/…s/?aktionsCode=2005111603


    und haben nur gute Erfahrungen gemacht!

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