Standheizung defekt. Rückgaberecht?

  • Also, bei mir wars jetzt das Steuergerät was kaputt gegangen ist. Ist neu ausgetauscht worden. Was ich aber nicht verstehe, ich dachte, die nachgebesserten Teile erhalten nochmal extra Garantie. Also praktisch, dass es nur auf die nachgebesserten Teile eine Verlängerung der Garantie gibt. Der von Opel meinte aber nö, Sie haben jetzt noch eine Restgarantie von nem 3/4 Jahr. Ich hätte nur dann Garantieverlängerung bekommen, wenn ich dafür bezahlt hätte?


    Sagt mal, kann das so sein?

  • Zitat

    Original von Birni
    ...


    Sagt mal, kann das so sein?


    Rischtisch :D


    Durch die Instandsetzung wir der Vorzustand wieder hergestellt.
    Eine Gewährleistungsanspruch kanst du nur erwerben wenn du an der Wertschöpfung beteiligt bist (Du rücken Kohle rüber und krigen dafür Sache)


    Andes sieht es bei Kulanz aus. Sobald du für die Instandsetzung auch nur eine Cent zahlst, hast du eienen gewährleistungsanspruch erworben.


    Bernhard

  • Das stimmt so alles nicht ganz ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Antje ()

  • sondern? Brauche Rechtsbeistand Antje =)

  • also ich hab mir nicht alles durchgelesen und wenn ich dir das jetzt alles hier erklären will, dann dauert das ewigkeiten, nur soviel Wandlung gibts nicht mehr, das ist jetzt im Rücktrittsrecht geregelt und du musst nur einmal Nachbesserung verlangen -> Schuldrechtsreform 2002!!!... aber das kommt alles auf die genauen Einzelumstände an!


    Am besten du rufst mich irgendwann an, freitag wäre gut und erklärst mir mal was da jetzt sache ist und dann klär ich dich über die Rechtslage auf =)

    Einmal editiert, zuletzt von Antje ()

  • Aber est stimmt, dass du bei einer kostenlosen Nachbesserung keine Garantieverlängerung erhälst! :(


    Sprich deine Standheizung hat Garantie ab Rechnungsdatum, egal wieviele Teile da zwischenzeitlich ausgetauscht werden!! =) =)

  • Zitat

    Original von RowdyBurns
    Aber est stimmt, dass du bei einer kostenlosen Nachbesserung keine Garantieverlängerung erhälst! :(


    Sprich deine Standheizung hat Garantie ab Rechnungsdatum, egal wieviele Teile da zwischenzeitlich ausgetauscht werden!! =) =)


    das kommt auf die vertragliche regelung an, kann man so pauschal nicht sagen...

  • Wenn sie die Ware (Standheizung) aber vor 2002 erworben hat, gilt auch noch der alte Vertrag oder ? Also die alten Bestimmungen meinte ich.

  • hat sie ja nicht... dann gelten noch die alten verjährungsregeln ect.

  • Zitat

    Original von Antje
    also ich hab mir nicht alles durchgelesen und wenn ich dir das jetzt alles hier erklären will, dann dauert das ewigkeiten, nur soviel Wandlung gibts nicht mehr, das ist jetzt im Rücktrittsrecht geregelt und du musst nur einmal Nachbesserung verlangen -> Schuldrechtsreform 2002!!!... aber das kommt alles auf die genauen Einzelumstände an!


    Fall nicht aus dem Fenster, so weit wie du dich rauslehnst :D :D


    Das Rücktrittsrecht nach einmaliger nachbesserung bestreht nur, wenn die Aufwendungen zur Instandsetzung im erheblichem Umfang anfallen würden. (Da wir eine Grenze von 40% des Anschaffungswertes gehandelt)
    Zudem muss de Mangel der gleiche sein.
    Hat eine Sache einen Mange, der in der Nachbesserun abgestelt wird, so ist jut.
    Zeigt sich dann ein anderer Mangel, so fängt die Geschichte ggf von vorne an.


    Diese Konstelation liegt hier vor:
    1. Mangel Gühzündkerze defekt.
    2. Mangel Steuergerät.


    Ob beide Mängel im kausalem Zusamenhang stehen...dafür sind wir Sachverständige da :] :] :] :] :]



    Bernhard

  • besser aus dem fenster lehnen, als in der ecke verkriechen!!! :D
    habe ja gesagt, dass ich den thread nur überfolgen hab und meine aussagen allgemein sind und es auf die umstände des einzelfalles ankommt...
    mit den unverhältnismäßigen aufwendungen meinst du bestimmt das Verweigerungsrecht des § 440, ich wollte aber auf das Fehlschlagen der Nachbesserung hinaus und das erggibt sich im zweifel eben auch aus umständen des einzelfall... und wenn die heizung ständig kaputtgeht kann das auch einen sofortigen Rücktritt rechtfertigen!
    aber ich will mich hier nicht streiten... du bist der fachmann =) dann helf der armen elli mal weiter =) =) =)

    Einmal editiert, zuletzt von Antje ()

  • Nö, mit (angehnenden) Anwälten steriten lohnt nicht.


    Ist aber auch ein Gebiet, wo sich kaum jemand richtig mit auskennt.
    Mein Vorteil, bevor ich Sachverständiger geworden binn, war ich bei VW in der Garantieabteilung (VZ Bremen). Und da Leiter des Prüfraumes :D :D


    Bernhard

  • ja das stimmt, ist ja auch alles relativ neu, aber wer weiß, vielleicht mach ich das dann später mal... da brauch man bestimmt leute ;)

  • Zitat

    Original von Antje
    ja das stimmt, ist ja auch alles relativ neu, aber wer weiß, vielleicht mach ich das dann später mal... da brauch man bestimmt leute ;)


    Würde paasen, zusamen mit dem Verkehrsrechtsanwalt.


    So eine Samlung an aktuelen Urteilen gegen die HUK könnte ich da beisteuer (diese Jahr schon 4 Stck) 8)


    Bernhard


  • Sorry, aber ihr beiden quatscht mir hier nur Fachchinesisch.
    Also, hätte ich nun Anspruch auf Rücktritt, wenn ein drittes mal was kaputt geht?
    Wie gesagt, das erste mal wars die Kraftstoffpumpe, das zweite mal das Steuergerät.
    Der Vertrag wurde im November 2004 geschlossen.

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