Sitze versaut, was zahlt die Haftpflicht?

  • Zitat

    Original von Lexy00
    vllt hab ich es überlesen, aber um welche art flecken geht es??? :O :baby:


    in vielen Fällen ann ein einfacher Waschsauger (Teppichreiniger) wahrlich wunder bewirken


    daran hat er scheinbar kein interesse... ?(




    also ich will zunächst mal klarstellen das es mir hier nicht darum geht ordentlich kohle oder so zu machen :rolleyes:


    Will das ja da dann nicht behebn lassen. ?(

  • Zitat

    Original von SlowRider
    ne, ich meinte wieviel geld ich letztlich bekomme :baby:


    Siehst du hier irgendwo Hellseher? ;)
    Wenn du mit Neuteilen gegenüber der Versicherung abrechnen willst, wirst du dir
    einen KV erstellen lassen müssen.
    Eventuell schicken die dich auch zu einem professionellen Polsterreiniger
    und warten ab, was der sagt.
    So ohne weiteres werden die erstmal überhaupt nicht zahlen, das schmink dir ab.

  • eine reinigung würde mir relativ wenig bringen, da erstens in einem sitz ein kleines brandloch ist, und zweitens sowieso die innenausstattung mit leder bezogen werden soll, zumindestens wahrscheinlich.


    Daher ists doch verständlich das ich relativ wenig davon habe wenn sie mir ne reinigung anbieten

    Gruß
    Kai

  • das ist deiner Versicherung aber schnuppe.. ;)


    die sagen sich ja auch, warum sollen wir seine neuen Ledersitze finanzieren? - also so kannst du net argumentieren.. ;)


    und wenn deine Sitze sowieso mit Leder überzogen werden sollen, warum willste sie dann reparieren lassen?

  • so will ich ja bei der versicherung ja auch net argumentieren.


    Will die sitze ja net reparieren lassen, möchte halt blöd gesagt das geld für die reparatur bekommen, und das dann aufheben und weitersparen für die ledersitze.


    Aber selbst wenn das nicht geht, eine reinigung wäre ja auch schonmal was, denn ich hab eigentlich keine lust noch ewigkeiten mit eingesauten sitzen rumzufahren

    Gruß
    Kai

  • ersetzen werden sie dir die net - ganz sicher net - sind ja net "kaputt" wie Z.B nen Riss o.ä.


    Sie werden dir ne Reinigung anbieten! ;)

  • also doch erstmal nicht nen kostenvoranschlag beim vw händler erstellen lassen? denn der kostet ja auch geld.


    EInfach versicherung informieren und warten was die sagen?

    Gruß
    Kai

  • Natürlich erstmal mit der Versicherung sprechen.


    Und dann die evtl. entstehenden Forderungen der Versicherung (z. B. Begutachtung) erfüllen.


    Sollte aber wirklich keinen Ersatz geben, höchstens wie gesagt das Angebot der Reinigung. Sollte diese Versagen, gehts natürlich weiter ;)


    Aber klär erstmal mit der Versicherung was die dazu sagt...

  • Ich wüsste wohl wer die reinigen müsste..... und da müsste ich nicht die Versicherung für beanspruchen...


  • Als Geschädigter bestimmt er die Art der Regulierung !!!


    Und wenn er fiktiv abrechnen will, so hat er Anspruch auf Ersatz der Nettoreparturkosten nebst Zusatzkosten ( Beweissicherung, Nutzugsausfal, Aufwandspauschale)


    Wo steht das:
    § 249 BGB Abs.2


    Das einizige was die VS zu sagen hat:
    "Danke fürs Gespräch, der Scheck ist unterwegs"
    Jede weitere Aüsserung wiederspricht der Schadensminderungspflicht.


    Vorraussetzung ist allerdings ein realer Schaden.
    Und sollten Altschäden vorhanden sein (Brandöcher) so ist das Anzuzeigen.



    Berhard



  • Aber:


    lex spezialis vor lex generalis, also das Bedingungswerk der Versicherung mit Éinklang vom Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gilt vor dem BGB, also ist Kraft Vertrages die Versicherung die Institution die dir sagt was gemacht wird!


    z.B. der Verischerungsnehmer ist daran gebunden ohne weitere Weißungsbefugnis der Versicherung nichts in die Hand zu nehmen, er hat höchstens das Gebot der Schadensminderungsplicht.-> ohne die Versicherung voher informiert zu haben darf man nix selber machen und die Versicherung sagt auch welche Art der Instandsetzung gewählt wird.


    Man kann zwar Argumentieren, dass das Reinigen keinen Sinn hat (Art der Flecken wichtig) und es Geldverschwendung ist und dadurch die Rechnung nur noch in die Höhe getrieben wird!



    Aber was du machst ist eigentlich Betrug mit Vorsatz weil du wissentlich vorhast von der Versicherung Geld einzufordern für Schäden die schon vorher da sind auch wenn immer wieder neue hinzugekomen und noch solche die in Art und Güte zwar vorliegen, aber keinen großen Schaden anrichtet weil die Sitze demnächst auch neu Bezogen werden mit Leder.


    Und Altschäden müssen angegeben werden, ist eine Obligenheitsplicht ansonsten Verlust des Versicherungsleistung und sogar Verlust der Versicherung inc. Vertragsstrafe (voller Jahresbeitrag noch obenauf).


    Achja gerade bei so kleinen Schäden schauen die Versicher/Schadensregulierer doch schon gerne genau hin!
    Sacherverständige vor Ort wird eingeschaltet, aber es gilt wirklich "Ehrlich wärt am längsten".


    Und dir ist auch bekannt das durch eine Vielzahl solcher Aktionen von vielen Leuten wieder die Haftplichtbeiträge steigen!--> soll jetzt nicht heißen das du das machst, aber durch solche Sachen enstehen halt auch die %-Steigerungen, nicht nur durch reale Schadensverläufe.



    Gruß


    Benni

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  • Fehler am Wassergraben 8)


    Im Haftpflichtschaden hat die VS keine Weisungsbefugniss (auch wenn sie es gerne möchten)
    Im letzen Fall haben wir der VS ein Eigentumsdeikt angedroht !!



    Und das BGB steht über der AKB ;)


    Bernhard

  • Achja *Licht geht auf* die Hafplichtversicherung!


    Aber das mit dem AKB ist schon klar aber das VVG sieht da doch andere Sachen vor als im BGB, sonst könnte ja jeder Geschädigte Machen was er will und braucht die Versicherung nicht fragen sondern will Geld haben!


    Gruß


    Benni

    I LIKE BIG BOOST

  • es geht ja hier wohl darum der versicherung geld aus dem rücken zu leiern. also, schäden(flecke) fotografieren und zusammen mit der schadensmeldung an die versicherung übergeben. die werden dann sicher einen scheck schicken mit dem der schaden an dem fahrzeug abgegolten werden soll. wenn man damit nicht einverstanden ist, weil zu wenig geld, kostenvoranschlag für reinigung oder instandsetzung einholen. in den meisten fällen wird das dann auch bezahlt.

  • Zitat

    Original von Duke02
    ....
    schäden(flecke) fotografieren und zusammen mit der schadensmeldung an die versicherung übergeben. die werden dann sicher einen scheck schicken mit dem der schaden an dem fahrzeug abgegolten werden soll. .... .



    Träum weiter davon, dass eine VS einen Schade freiwillig taxiert und ehrlich reguliert... 8)


    Ohne dass der Gewchädigte seinen Anspruch beziffert, geschieht da nix.


    Anspruch:
    - Reparaturkosten (bei fiktiver Abrechnung nur Nettoreparaturkosten, sofern kein Wirtschaftlichet Totalschaden)
    - Nutzungsausfal oder Ersatzfahrzug (ggf mit Zuzahlung !!) für die Reparaturzeit
    - Aufwandspauschale (z.Zt. 25 Euro)
    - Beweissicherungskosten (bewerteter KVA oder Gutachten incl. ggf Schadenaufnahme am Schadensort)
    - Regulierungskosten (Anwalts und Gerichtskosten)


    Im Quotenfalle alerdings nur Anteiligen Anspruch nach Quote.


    Bernhard

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