Bester Xenon Look !!


  • Klar! *andenkopfschlag* Ich hatte das wohl irgendwie anders verstanden ;)


    Danke

  • Zitat

    alexio51
    Was sind denn das für Scheinwerfer ?!
    Mit weißen Standlichtringen wäre es noch geiler


    sind die angel eyes von fk.
    und entgegen aller schlechten erfahrungen bin ich mit den dingern voll zufrieden

  • Zitat

    Original von TurboG.


    Gem. §19 II StVZO erlöschen der BE durch gefährdung von verkehrsteilnehmern


    erklaer mir, wie weiss leuchtende standlichter eine "konkrete" gefaehrdung darstellen. das ist naemlich notwendig fuer das erloeschen der be.
    ist in diesem fall eher nicht denkbar. hat eigentlich vor keinem gericht bestand.


    Zitat

    Original von TurboG.
    (in Bezug auf willentliche Änderung der Beleuchtung schon sehr häufig durch die Judikative bestätigt).


    wer sich auf "willentlich" einlaesst, ist selber schuld.
    natuerlich hat man gemeint, die standlichter seien legal...
    und bei absichtlicher benutzung nicht zugelassener leuchtmittel verdoppelt sich der strafsatz, waeren also statt 20 dann 40 euro.


    standlichter in rot, blau oder gruen werden drastischer bewertet, da stimme ich zu. die koennen auch durchaus ne gefaehrdung sein, grade in rot oder gruen.
    aber nicht weisse standlichter, das ergibt dann den oben zitierten straftatbestand wegen de fehlenden pruefzeichen.


    aber nochmal:
    wie ein polizist letztendlich entscheidet, kann man hier im forum nicht sicher sagen. selbst voellig legale kfz koennen im extremfall (voruebergehend) stillgelegt werden oder die groessten schrauberbuden weiterfahren lassen.
    letztendlich muss jeder fuer sich entscheiden, welches risiko er in kauf nimmt.


    gruss,
    tom

  • Ich versteh was du meinst, allerdings sind einige Sachen schlichtweg fasch.


    1. zu Willentlich:
    Was du beschreibst, ist Vorsatz. Bei der Willentlichen Veränderung handelt es sich um eine Hndlung, du bewusst herbeigeführt wurde.
    Hier geht es nicht darum ein illegales Standlich zu verbauen, sondern einfach nur bewusst das Standlicht gewechselt zu haben.
    Nicht willentliche Veränderungen sind z. B. der Verschleiß von Bremsen oder Rost.
    Daher ist in den Belangen, die zu Tuning zu zählen sind, immer die Willentliche Veränderung gegeben.


    2. zur konkreten Gefährdung:
    Sicher ist dies schwer nachzuvollziehen, und auch in meinen Augen unsinnig.
    Jedoch mache ich das Gesetz nicht, und die momentane Rechtsprechung in den hiesigen kreisen (SH und HH) sieht folgendermaßen aus:
    Die lichttechnischen Einrichtungen stellen nach den Bremsen den relevantesten Teil der Sicherungseinrichtungen eines Kfz. dar.
    Wird ein Teil dieser Einrichtung (also egal ob Standlicht, Blinker oder ein ganzer Scheinwerfer) so verändert, dass er nicht mehr den allg. gültigen Richtlinien der StVZO entspricht, und somit die Funktionalität nicht mehr gewährleistet ist, kann von einer konkreten Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer ausgegangen werden.


    Ich mag es nur nicht, wenn so gefährliches Halbwissen verbreitet wird ;)
    Denn Fakt ist:
    Was du und Kaufi geschrieben haben ist schlicht und einfach falsch!
    Wer sich die Standlichter in der erwartung, es könne nicht mehr passieren als wie von euch angeführt, wird im Falle eines Flles mal ganz böse auf die Schnauze fallen.
    Sicher muss nicht der o. a. Worst Case eintreten, es ist aber durchaus möglich. Und jeder sollte wissen, worauf er sich einlässt ;)


    So long.

  • Zitat

    Original von TurboG.
    Wird ein Teil dieser Einrichtung (also egal ob Standlicht, Blinker oder ein ganzer Scheinwerfer) so verändert, dass er nicht mehr den allg. gültigen Richtlinien der StVZO entspricht, und somit die Funktionalität nicht mehr gewährleistet ist, kann von einer konkreten Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer ausgegangen werden.


    die funktion ist aber gewaehrleistet, da die standlichter ja wie in der stvzo erwartet weiss leuchten.
    somit hat man in der regel maximal eine abstrakte gefaehrdung.


    Zitat

    Original von TurboG.
    Sicher muss nicht der o. a. Worst Case eintreten, es ist aber durchaus möglich. Und jeder sollte wissen, worauf er sich einlässt ;)


    sicher kann es zu 3 punkten kommen, das hab ich nie bestritten.
    ueblich ist es aber nicht.
    und nach pruefung durch verschiedene polizeidienststellen denke ich, dass deren einstimmige aussage mit den 20 euro doch als wahrscheinlichstes strafmass angesehen werden kann.


    um das abzuschliessen:
    es kann alles passieren vom weiterfahren lassen bis hin zur stilllegung.
    wie wahrscheinlich welches vorgehen ist, muss sich dann jeder selber ueberlegen.


    gruss,
    tom

  • aaalso jetzt ich mal ... kenne mich leider net so mit diesen lichtern aus


    frage: sind das jetzt die aller besten xenon whites? ( nur um sicher zu gehen :P )


    frage: ömmm fürs standlicht, welches brauche ich denn da wenn ich die hauptscheinwerfer (h4) MTEC "Super White" kaufe ?

  • Zitat

    Original von _G-DoG_
    kannst dir ja welche von der mtec website aussuchen ;)


    ja aber welcher kommt dem Super White nahe von den Standlichtern ? Das Eurolite Standlichtlampe W5W ?

  • Zitat

    Original von _G-DoG_
    jap


    danke :D

  • War heute beim TÜV mit dem Astra meiner Frau. Selbstverständlich sind hier auch die guten MTEC's verbaut.
    Dem Prüfer sind sie aufgefallen und sagte nur, das die Lampen sehr gut ausschauen.
    Er wird sie wahrscheinlich auch für seinen Golf holen. ;)


    bei einigen Leuten aus meinem Freundeskreis habe ich ebenfalls ein Munkeln vernommen, auf andere Lampen umzusteigen :)


    Franko (MTEC Vertrieb -Nord :D)

  • Sven (MTEC Vertrieb West)


    PS: Sogar schon Empfehlung an meine Kunden...

  • nachdem mein Freundeskreis meine mtec gesehen hatte, hat mein Kumpel letzte Woche ne Sammelbestellung für über 200€ aufgegeben :D

  • Zitat

    Original von t0xiC
    nachdem mein Freundeskreis meine mtec gesehen hatte, hat mein Kumpel letzte Woche ne Sammelbestellung für über 200€ aufgegeben :D


    Wie fett! :)
    Kann man mal sehen, gute Sachen verkaufen sich auch gut. :) :)


    Ich bin immernoch sehr zufrieden. =) Obwohl momentan sieht man nicht wirklich viel vom SW oder von den Leuchten, weil der Bock so dreckig ist. Am WE 1800KM gefahren und seit 10/05 nicht mehr gewaschen =) Sowas hinterlässt Spuren

    Einmal editiert, zuletzt von ElFranko ()

  • Jetzt nach einer Woche mit den eingebauten Mtec´s ist mir aufgefallen, dass bei nasser Straße die Ausleuchtung nicht so gut ist. Kann das jemand bestätigen?

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