Frage zur Gewährleistung...

  • Habe vor 4 Wochen beim VW-Dealer meinen Golf TDI Bj.05/2002 gekauft. Km-Stand war 91.000. Bekanntlich war es den ganzen August ja recht kühl, so dass an der Vorderachse keine Geräusche zu hören waren. Letzten Freitag war nun sehr warm und die Vorderachse (rechts) ächzte sehr deutlich! Gesten habe ich deswegen beim Verkäufer angerufen. Heute morgen hat sich der Meister die Sache angeguckt und gesagt, es seien die Stabi-Gummis. Man sollte sinnvollerweise beide Seiten machen. Er sagte auch, dass die VVD-Garantie den Schaden nicht übernehmen würde! Der Verkäufer bot mit fifty/fifty an. Die Gesamtkosten lägen bei 150 €. Ich willigte ein ohne zu fragen was mit einer Gewährleistung sei.


    Meines Wissens muß der Händler im ersten halben Jahr die Kosten übernehmen. Oder liege ich da falsch???


    Morgen früh (also Mittwoch) habe ich einen Termin zur Reparatur. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir bis morgen früh eine verbindliche Antwort geben könntet.


    Ich bin bestimmt nicht knitterig wegen 75 € Eigenkostenanteil, aber ich war bis vor 2 Wochen, 10 Monate arbeitslos und meine Reserven sind erschöpft.


    Danke für Eure Hilfe


    Heinz

  • Bei einem hat der Meister recht: Die Garantie (VVD) greift hier nicht. Über die Garantie sind meist nur Motor, Getriebe und einige Teile der Klimaanlage versichert. Die GW-Garantie ist optional. Die Gewährleistung MUSS er geben.


    Bei der Gewährleistung entstehen dir keinerlei Kosten, die muß der Händler tragen und zwar 12 Monate lang.


    Im ersten Halbjahr mußt du als Kunde keinen Beweis bringen, ob der Mangel vorher bestand oder erst im Nachhinein auftrat. Im zweiten Halbjahr mußt du als Kunde beweisen, dass der Mangel vorher bestand.


    Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Mängel die im ersten Halbjahr entstehen schon vor dem Kauf vorhanden waren.


    Mußt mal nen bißchen "googeln" und dir da was ausdrucken um es dem Meister unter die Nase zu halten.


    Aber die 75€ mußt du definitiv nicht bezahlen.


    Gruß Sven


    Edit:
    Hab hier nen interssanten Link zu der Frage Gebrauchtwagengarabtie/-gewährleistung:
    klick

    Einmal editiert, zuletzt von Othala ()

  • Ich weiß nicht, bei mir war eine Klausel drinn, das ich mindestens 50 EURO Selbstbeteiligung habe. Fand ich irgendwie Scheisse, da in diesem Jahr nur 2 Kleinigkeiten waren, welche ich selbst zahlen musste :(

  • Eine Selbstbeteiliigung kann/darf nur bei der Gebrauchtwagengarantie vereinbart werden. Bei der Gewährleistung trägt der Verkäufer die Kosten zu 100%


    Bei der Garantie wird auch nur eine SB auf die Teile erhoben, in Prozent je nach Fahrleistung. Ich müßte 60% der Materialkosten tragen, da mein Wagen schon die 100.000 Km Schallmauer überschritten hat. Habe oben nochmal editiert und nen Link zu dem Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung (Sachmangelhaftung) eingefügt.


    Gruß Sven

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