ZitatOriginal von SharpShooter
Frage mich echt was manche hier so im Forum aufschnappen und in welchem Zusammenhang wenn ich hier bei solchen dünnen Maßen wie 7,5x sowas wie Lenkeinschlagbegrenzung und so lese. :O Auch Auflagen wird man keine haben denk ich mir...und wenn dann nur "gegebenen falls".
Diese Auflage gibt es für den G IV von VW aus, ich sage nur Santas eintragen lassen, wenn man sie nicht hatte ab Werk.
Klar, Prüfer tragen sie zum Teil auch so ein, das ändert jedoch nichts daran, dass in den VW Freigaben diese Auflagen (Begrenzer/ B-Säule verstärkt) drin stehen =)
Sonst hast du natürlich recht, in so ziehmlich allen anderen Gutachten steht immer "gegebenenfalls", und das ist auch gut so
Gruß
Marcus