Was ist das für eine TÜV Auflage? Was muss ich machen??

  • was ist eigentlich wenn man das gewinde tiefer dreht als der tüv eingetragene bereich??was kann mir da passieren oder gucken die das eh nicht nach??

  • Kommt darauf an ob du Restgewinde eingetragen hast oder wie es jetzt neu ist, der Abstand Radmitte zur Kotflügelkante.


    Bei Restgewinde kann das Auto wohl stillgelegt werden bzw Mängelschein erhalten.


    Beim Abstand Radmitte kann man sich bestimmt auf Toleranzen einigen, da sich das Fahrwerk noch setzt und sicherlich Messungsungenauigkeiten der Grund sein kann.

  • Macht euch mal keine Matze...wenn ihr nen TÜV Termin habt dann dann wird sicherlich kein Auto still gelegt.Zur Absicherung könnt ihr euch ja den Termin schriftlich geben lassen oder die Grünen können beim Prüfer anfragen.Seht das mal nicht so wild.Ich fahre auch grad mit einer noch nicht abgenommenen Rieger R-RX rum,eigentlich sollte mein Prüftermin am Freitag vorige Woche sein,aber die Werkstatt konnte das nicht einhalten weil meine Abschleppöse noch umgeschweißt werden mußte.Nun habe ich nen neuen Termin Ende der Woche.Damals bin ich sogar einen ganzen Monat mit nicht abgenommenen Rädern(8,5x17 und 9,5x17) und noch mit Serienfahrwerk rumgefahren und da war die Radabdeckung gleich Null und das nut weil ich erst wochen später nen Termin bekommen habe weil der Prüfer voll ausgelastet war.

  • hmmm also bei mir ist restgewinde eingetragen aber ich kann mir das nicht vorstellen!weil bei mir restgewinde 430mm eingetragen ist vorne der wagen aber nur 2cm runtergekommen ist obwohl das fahrwerk 50mm runter gehen sollte!habe jetzt noch ca 250mm restgewinde also etwa 2cm nachgestellt!weil vorher sah das scheisse aus!


    kann ich das fahrwerk auch tiefer eintragen lassen als diese 50mm also auf den aktuellen stand weil das sieht um welten besser aus und schleifen tut auch nichts!oder muss ich da wirklich mit federtellern arbeiten das ich die 2cm auf anderm wege erreiche und das fahrwerk wieder hochschrauben kann?

  • wenn es so nicht schleift etc. kannst du das fahrwerk auch tiefer eintragen lassen

    Gruß
    Kai

  • Ich hab das nur überflogen jetzt, aber das da nirgends steht "GGF" bzw "Gegebenenfalls" ist bei neueren gutachten normal. das ggf ist inzwischen entfallen und es steht nur überall das es sein muß. hab aber noch keinen tüvler gesehen oder gehört der da wirklich drauf bestanden hat. selbst beim tüv nord direkt hat man mir gesagt das wenns alles passt das nich nötig ist

  • Tiefer eintragen geht immer, solange es passt. Natürlich innerhalb der angegebenen Werte die auch im Gutachten stehen, wenn du tiefer als im Gutachten willst dann halt per Einzelabnahme oder der Prüfer macht trotzdem eine normale Abnahme und trägt dir weniger Restgewinde ein als im Gutachten steht - kommt auf den Prüfer an

    2 Mal editiert, zuletzt von matse ()

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