HHIIILLLFFFEEE mein Fenster ist weg

  • Zitat

    Original von Nuffolino
    Glaub mir, Du hast auch keine Ansprüche aus Produkthaftung - es sei denn, durch den gebrochenen Fensterheber ist ein Schaden an Deinem sonstigen Eigentum (oder Deiner Gesundheit, Deinem Leben, ...) entstanden. Deine RSV wird Dir sicher keine Deckungszusage geben.


    Und für Dein restliches Leben: Sachen könne auch mal kaputt gehen ;).


    Das ist jetzt zwar wirklich ein sehr abstraktes Beispiel, es würde mich aber trotzdem mal interessieren wer in diesem Fall den entstandenen Schaden tragen muss:


    Jetzt mal angenommen, die Scheibe fällt mir in die Tür und es regnet oder schneit!
    Dadurch steht mein halbes Auto unter Wasser und muss aufwendig trocken gelegt und evtl. noch der Teppich erneuert werden!
    In diesem Falle muss doch VW die kompletten Kosten tragen?

  • habe auch nur 50 % kulanz bekommen. bei mir war es aber schon mehrmals gewesen aber weil es 2 jahre herwar habe ich dann nicht 100% bekommen. mein auto ist baujahr 98 und hatte 55000km

  • also ich hatte das ganze auch schon mitgemacht.
    mein tdi ist baujahr 4/99.
    freitag abend, später herbst im jahre 2004, wollte kurz mit meinem nachbarn reden, und schwups war die scheibe weg.
    kilometerstand war zu dem zeitpunkt etwa 135tkm.
    leider leider keine kulanz. mußte 100% bezahlen.
    71,45 euro hat es gekostet.

  • Tja ich hatte das Glück das es garnicht erst dazu kommen konnte das die Scheibe ins Fenster fällt,denn meine Werkstatt hat die schon leicht brüchigen Halterungen entdeckt als sie mein Schloss Fahrerseite reparierten.Hab dann natürlich flux das Rep-Set beidseitig verbauen lassen. :)

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