ZitatOriginal von Nuffolino
Glaub mir, Du hast auch keine Ansprüche aus Produkthaftung - es sei denn, durch den gebrochenen Fensterheber ist ein Schaden an Deinem sonstigen Eigentum (oder Deiner Gesundheit, Deinem Leben, ...) entstanden. Deine RSV wird Dir sicher keine Deckungszusage geben.
Und für Dein restliches Leben: Sachen könne auch mal kaputt gehen ;).
Das ist jetzt zwar wirklich ein sehr abstraktes Beispiel, es würde mich aber trotzdem mal interessieren wer in diesem Fall den entstandenen Schaden tragen muss:
Jetzt mal angenommen, die Scheibe fällt mir in die Tür und es regnet oder schneit!
Dadurch steht mein halbes Auto unter Wasser und muss aufwendig trocken gelegt und evtl. noch der Teppich erneuert werden!
In diesem Falle muss doch VW die kompletten Kosten tragen?