Tüv frage zu Hauptscheinwerfern

  • Bin ein wenig verwirrt nun.


    Habe über E-Bay günstig FK Scheinwerfer in Blue
    für den Golf IV ersteigert.
    Da mein Wagen Werksmässig Nebel im Scheinwerfer hat, habe ich mir gedacht dann kann ich aus meinen Scheinwerfern ja die Nebel Lampen ausbauen (hab ich schon gemacht, waren 2 Schrauben und eine mit Mutter) und die dann in die FK dinger einbauen.


    Das wiederum ist wie ich erfahren habe nur erlaubt wenn die
    Scheinwerfer ein "B" Zeichen besitzen. Meine besitzen leider nur
    ein "h" Zeichen drum kann ich mir die geschichte wohl Sparen.


    Nur was kann ich nun tun um mit dieser Kombi jetzt Offiziell zu
    bleiben. Kann ich einfach den Nebel Lichtschalter gegen einen ohne Nebel Funktion wechseln um somit wieder ein TüV fähiges Fahrzeug zu bekommen?
    Oder was muss ich tun?



    mfg


  • Davon habe ich noch nie gehört und ich denke auch nicht das der TÜVer dies so kennt und darauf achte???


    Vielleicht irre ich mich auch ? Dann belehrt mich eines Besseren...


    MFG

  • Hm, so definitiv konnte mir hierzu leider noch keiner was sagen.


    Trotzdem Danke für deine Antwort.

  • Habe mir zwar jetzt nicht das komplette Dekra Gutachten durchgelesen, aber die NSW werten das Fahrzeug doch auf und tragen zu mehr Sicherheit bei!


    Bei einer UBB oder Standlicht LED´s kann man ja verstehen, dass es illegal ist, aber bei NSW! ?(

  • Es geht ja um die Zulassung der Scheinwerfer. Er hatte doch geschrieben...

    Zitat

    Das wiederum ist wie ich erfahren habe nur erlaubt wenn die
    Scheinwerfer ein "B" Zeichen besitzen. Meine besitzen leider nur
    ein "h" Zeichen drum kann ich mir die geschichte wohl Sparen.


    Deshalb hab ich den Link gepostet. ;)

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