50 cm bis Scheinwerfer

  • Diese Regelunggilt ja auch nur bei Veränderungen. Ist der Wagen in Serie so Teif, dass die Scheinwerfer utner 50 cm sind ists egal. Ist gleich wie mit der 11 cm Regel in A.


    Feste Karrosserieteile dürfen nicht tiefer als 11 cm sein. Das heisst, die Ölwanne, Radaufhängung etc. dürfen nedd teifer sein als 11 cm. Mein Cupra hat in Serie an der Ölwanne nur 8 cm. Ist kein Problem, da der Wagen so Typengenehmigt wurde. Ändere ich jetzt allerdings eine Kleinigkeit, so gilt ab diesem Zeitpuntkd ie neue Vorgabe, das heisst, der Wagen müsste in A um ca 3 cm nach oben, um etwas eingetragen zubekommen....


    Einer der Gründe, warum ich in 2 Monaten von hier wech bin.....


    Aber so ist das auch mit den 50 cm. Solang das ab Werk so ist, kein Problem, aber nachträglich, kanns halt Ärger geben.

  • Zitat

    Original von Cloudman
    naja, die tüv-richtlinien...


    also grundsätzlich gilt: ALLES, was im Schein eingetragen steht, ist legal... da kann auch der eifrigste feund und helfer nichts dagegen unternehmen. wenn das auto so das siegel von oben (TÜV, DEKRA, ...) hat, wie es rumfährt, kann es auch nicht eingezogen werden.


    Nicht ganz richtig der Gedankenschluß!Nicht alles muß legal sein was im Schein steht...man denke nur an Schwarzeintragungen.
    Des weiteren kann die Polizei schon was unternehmen auch wenn es eingetragen ist.Sie können eine Nachprüfung der Eintragung verlangen und bei Zweifel auch das Auto bis dahin stilllegen.


    cya Jan

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