hab fleissig in der suchge gestöbert, aber jetzt bin ich nur noch verwirrter...
wie sieht es denn jetzt rechtlich mit dem E-zeichen aus??? reicht das hundertprozentig als ABE ersatz? hab an einigen stellen gelesen das leute ärger mit den grünen hatten wegen sowas und würd halt gerne wissen was ich denen so an den kopf knallen soll, wenn die mir wegen meinen fk-led-rückleuchten löchern (bei ebay gekauft - keine abe dabei - gibts überhaupt eine für die teile??)
kennt einer den gesetzestext wo das mit dem E-zeichen festgehalten ist? würch ich mir gerne ausdrucken und ins auto legen für alle fälle...