das E-Zeichen!??

  • hab fleissig in der suchge gestöbert, aber jetzt bin ich nur noch verwirrter...


    wie sieht es denn jetzt rechtlich mit dem E-zeichen aus??? reicht das hundertprozentig als ABE ersatz? hab an einigen stellen gelesen das leute ärger mit den grünen hatten wegen sowas und würd halt gerne wissen was ich denen so an den kopf knallen soll, wenn die mir wegen meinen fk-led-rückleuchten löchern (bei ebay gekauft - keine abe dabei - gibts überhaupt eine für die teile??)


    kennt einer den gesetzestext wo das mit dem E-zeichen festgehalten ist? würch ich mir gerne ausdrucken und ins auto legen für alle fälle... :D

  • zeig dem prüfer das genehmigungszeichen und frag ihn, ob er seinen § 19(3) richtig kennt. für EWG/ECE-genehmigte teile gibt es noch nicht einmal eine mitführpflicht für die prüfzeugnisse!

  • Musst nru aufpassen, ob die Gutachten mit denen das E zeichen eingeführt wurden, noch gelten... nur weil auf nem Teil son Zeichen drauf ist, muss es nedd erlaubt sein, kann auch wieder verboten sein inzwiscen.

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!