Hallo liebe Gemeinde,
ich hoffe, ich kann meine Frage hier stellen. Habe sonst niergens was gefunden zu meinem Thema, wo ich dies hätte erörtern können. Bitte verschieben und mir benachrichtigen, wenn ( wo ) es verschoben worden ist.
Folgendes im voraus: ich bin kein KFZ Profi und habe es soweit es " speziell " um das KFZ geht immer machen lassen.
Sachverhalt:
im August letzten Jahres habe ich eine Achsvermessung machen lassen. Kosten 65.- Euro. Bei der Vermessung durch den Mechaniker sagte diese, dass er
1) die hinteren Einstellschrauben NICHT lösen kann ! Häää... ?
2) daraufhin hat er NUR die vordere Achse vermessen und entspr. justiert bzw. eingestellt
JAAAAAA ich weiß ... Aber wie oben schon geschrieben, bin ich hier kein Profi und man sollte sich ja " verlassen " können, wenn man schon zu einem Reifenhandel mit Achsvermessung Service hinfährt.
Jetzt habe ich mich, da ich neue Reifen bekommen habe, mich ein wenig mit der theoretischen Arbeitsschrittweise zur Achsvermessung ein wenig auseinandergesetzt. Dabei habe ich gelesen, dass man ERST mit der " Hinterachse " anfangen muss, sodass die Geomertie des KFZ stimmt. Letztendlich habe ich das auch bei dem 2ten und 3ten fachkundigen gehört. Zudem man eine " Felgenschlagkompensation " hätte MIT durchführen müssen, da man ja nicht genau weiß, ob evtl. Lager an der Achse nicht mehr gut sind.
Meine Fragen dazu an euch:
Das KFZ wurde um 40mm tiefergelegt
1) gehe ich dann richtig in der Annahme, dass die eigentliche Achsvermessung ( die ja NUR an der Vorderachse stattgefunden hat ) nichts gebracht hat ?
2) hätte mich der Mechaniker nicht informieren müssen vor Ort ( war ja da ) , dass es nichts bringt, NUR an der Vorderachse zu messen ?
3) Gehe ich richtig davon aus, dass der Service des Reifenbetrieb hier " NACHBESSERN " muss und man nochmals komplett ( natürlich erst wenn die neuen Reifen drauf sind ! ) eine Achsvermessung durchführen MUSS. Auch wenn ich es erst jetzt bemängel ?
4) wie ist es mir einer Gewährleistung der erbrachten Achsvermessung ? Da die entspr. Achsvermessung eigentlich nichts gebracht hat. Kkann ich das noch reklamieren ?
5) ist das ein Sommerauto. Ist von Anfang Dezember 2019 bis zum 19.03.2020 ( Ab und Anmeldung kann schriftlich vorgelegt werden ! ) in der Garage gestanden.
Würde mich über fachkundige Aussagen freuen, ob man da noch was machen kann.