Beantragung von Wertminderung nach unver. Unfall (GTI EZ:05/2012)

  • Guten Abend,


    ich hatte vor ca. 3 Wochen einen unverschuldeten Unfall auf der Autobahn wo es meinen GTI erwischt hatte beim Überfahren eines geplatzten LKW-Reifens. Der Unfall wurde auch der Polizei gemeldet, beide Versicherungsparteien sind schon Kontakt getreten und letzten Freitag hat sich das Fahrzeug ein Gutachter von DEKRA angeschaut. Das Gutachten werde ich dann die nächsten Tage bekommen. Anschließend geht es dann zur Reparatur in die VW Vertragswerkstatt.


    Die Reparaturkosten schätze ich mal als Fahrzeugführer auf ca. 2000 bis 2500 Euro.



    Nach der Reparatur wird mein GTI ein Unfallfahrzeug sein, welchen ich später dann auch nicht mehr als unfallfrei weiterverkaufen kann. Nun geht es mir um das Thema ob ich eine Wertminderung beantragen kann. Anbei ein paar Angaben zu dem Fahrzeug:



    VW GOLF 6 GTI Adddias Edition


    Kilometerstand: ca. 74000 Kilometer


    Erstzulassung: 05/2012


    Vorbesitzer: VW AG, Privatperson und nun ich


    Fahrzeug bis zum Unfall komplett unfallfrei gewesen, insgesamt sehr guter Zustand



    Bezüglich der Wertminderung hatte ich auch schon den folgenden Artikel gelesen:


    https://www.verivox.de/kfz-ver…ung/themen/wertminderung/



    Da heißt es aber das eine Wertminderung nicht möglich wäre, da das Fahrzeug älter ist wie 5 Jahre. Nun wissen ja sicherlich viele und so wie ich das beobachte, das der 6er GTI mit übermäßigen vielen Kilometern, junge Baureihe und unfallfrei dort sehr wertstabil sind.



    - Habe ich eine Möglichkeit eine Wertminderung zu beantragen?


    - Wie schätzt Ihr meine Chancen ein?


    - Wie wäre die weitere Vorgehensweise?



    Vielen Dank im Voraus

  • Im Text steht

    1. das der Gutachter die Wertminderung festlegt

    2. das der Wert ab 5 Jahren/100.000km nicht gemindert wird da der Wagen durch Neulackierung eine Wertsteigerung erfährt

    3. bei Oldtimern ausnahmen gelten


    Daraus kannst du schliessen das beim durchschnittlich schlecht gepflegtem Vertreter-Auto mit Haarlinienkratzern keine Wertminderung erfolgen dürfte. Bei einem gepflegten Liebhaberwagen mit nachweislich top gepflegten Lack hingegen schon. Zudem findet immer eine technische Wertminderung statt, da die 12 Jährige Durchrostungsgarantie bei Neulackierung nicht mehr greift. Wenn der Gutachter wirklich unabhängig ist wird er hier was aufschreiben. Wird nicht viel sein aber einmal schick essen gehen wird schon drin sein.

    Für mich persönlich stellt es übrigens eine enorme Wertminderung da. Nachlackierte Autos kaufe ich zB. aus Prinzip nicht da man den Unterschied bei gut gepflegtem Lack und genauer Betrachtung sofort sieht (Keine Orangenhaut mehr an der nachlackierten Stelle, Farbabweichungen, Klarlacknasen, Lacknebel auf Karosserieteilen, harte Übergänge). Daher würde ich ggf sofern es keine Blechteile getroffen hat eine gut erhaltene gebrauchte original-Stoßstange in passendem Lackton verwenden um das originale Lackbild zu erhalten. Sollte dann bei fiktiver Abrechnung signifikant günstiger ausfallen.

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